{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2003-12-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00044_2003-12-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=203912&W10_KEY=13823298&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c028a31073afca7418f1caa5e930e1b8"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2003.00044"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.12.2003  VB.2003.00044"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.12.2003  VB.2003.00044"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.12.2003  VB.2003.00044"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umnutzung eines \"Schopfs\" in eine Garage; Erschliessung Darstellung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur Verbindlichkeit des dem Quartierplan zu Grunde liegenden Erschliessungskonzepts f\u00fcr den einzelnen Grundeigent\u00fcmer (E.3). Nach dieser Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, steht es dem Eigent\u00fcmer, dessen Grundst\u00fcck von zwei Strassen erschlossen ist, vorbeh\u00e4ltlich einer anders lautenden Festlegung im Quartierplan grunds\u00e4tzlich frei, von welcher Strasse her er sein Grundst\u00fcck erschliessen will. Das gilt aber dann nicht, wenn wie im vorliegenden Fall die Erschliessungskapazit\u00e4t der in Frage stehenden Strassen gemessen am zu erschliessenden Gebiet gering ist, so dass die Gefahr besteht, dass ein \u00fcber beide Strassen erschlossenes Grundst\u00fcck unn\u00f6tigerweise Erschliessungskapazit\u00e4ten beansprucht, w\u00e4hrend andere Grundst\u00fccke, die ihrer Lage entsprechend nur \u00fcber eine Strasse erschlossen werden k\u00f6nnnen, mangels einer gen\u00fcgenden Erschliessung nicht oder nicht den Zonenvorschriften entsprechend genutzt werden k\u00f6nnen (E. 3.1). Aufgrund der Eignung der so genannten \"Sch\u00f6pfe\" zur Nutzung als Garagen ist offenkundig, dass sich im Fall der Bewilligung der streitigen Umnutzung auch eine Nutzung der \u00fcbrigen \"Sch\u00f6pfe\" zu Garagenzwecken nicht mehr verhindern l\u00e4sst (E. 3.2). Abweisung (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:25:03", "Checksum": "d14046b6c06a2ddaf186ec1dd822a3e6"}