{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.09.2003", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00106_24-09-2003.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=107432&W10_KEY=4467143&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1fac367bdc92e4cf6155a47f800a4536"}, "Num": [" VB.2003.00106"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03..2.24.0  VB.2003.00106"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03..2.24.0  VB.2003.00106"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03..2.24.0  VB.2003.00106"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Lieferung und Einbau von Aussentoren an einem Werkhofgeb\u00e4ude. Rangordnung und Gewichtung der Zuschlagskriterien Wenn der Beschwerdegegner dem Kriterium \"Architektonische Gestaltung\" gegen\u00fcber den Kriterien \"Preis\" und \"Qualit\u00e4t\" mit der Gewichtung 50 %/30 %/20 % vorrangige Bedeutung beimisst, ist dies vor dem Hintergrund des erheblichen Beurteilungsspielraums der Vergabebeh\u00f6rde immer noch vertretbar (E. 3b). Die Beschwerdef\u00fchrerin macht geltend, die erforderliche Transparenz des Vergabeverfahrens sei nur gew\u00e4hrleistet, wenn bei der Bekanntgabe der Zuschlagskriterien nicht nur deren  Reihenfolge, sondern auch deren Gewichtung genannt werde. Vorliegend hat der Beschwerdegegner die Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen in der Rangfolge ihrer Bedeutung dargestellt und damit die Anfoderungen, welche die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts an die Bekanntgabe der Kriterien stellt, erf\u00fcllt (E. 4). Aus den Ausschreibungsunterlagen ging klar hervor, dass dem gestalterischen Aspekt prim\u00e4re Bedeutung beigemessen w\u00fcrde. Wenn es die Vergabebeh\u00f6rde unterlassen hat, bez\u00fcglich einzelner Gestaltungsfragen konkrete Anforderungen zu definieren und es vorgezogen hat, sich erst anhand der eingehenden Vorschl\u00e4ge eine abschliessende Meinung zu bilden, lag dies in ihrem Ermessen und ist nicht zu beanstanden (E. 5c). Es bestand keine Verpflichtung der Vergabebeh\u00f6rde, ein hinsichtlich der Profile nachtr\u00e4glich \u00fcberarbeitetes Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin zu ber\u00fccksichtigen. Abweisung (E. 5d)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:22:27", "Checksum": "55bad21c6072b9c328b4f902792ea279"}