{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2003-07-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00119_2003-07-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=107326&W10_KEY=13823300&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0f6fff3b505b3e4c6bf6da03e4cb1059"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2003.00119"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.07.2003  VB.2003.00119"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.07.2003  VB.2003.00119"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.07.2003  VB.2003.00119"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Autokosten; Weisung, eine g\u00fcnstigere Wohnung zu beziehen Autokosten sind nur dann ins Unterst\u00fctzungsbudget aufzunehmen, wenn die unterst\u00fctzte Person aus beruflichen oder gesundheitlichen Gr\u00fcnden auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Zwar ist der Wohnort nicht gut durch den \u00f6ffentlichen Verkehr erschlossen, doch ist der Beschwerdef\u00fchrer nicht auf ein Auto angewiesen: Er ist arbeitslos, und die Wahrnehmung von Terminen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit sowie die Pflege sozialer Kontakte sind auch ohne Auto m\u00f6glich (E. 3). Wohnkosten: Rechtsgrundlagen; M\u00f6glichkeit zur K\u00fcrzung bereits vor dem Bezug einer billigeren Wohnung, wenn die unterst\u00fctzte Person Auflagen missachtet hat (E. 4a). Die Weisung, eine billigere Wohnung zu beziehen, ist zu Recht erfolgt (E. 4b). Es ist zul\u00e4ssig, den Wohnungsmarkt der umliegenden Gemeinden zu ber\u00fccksichtigen, wenn in der Wohnsitzgemeinde kein Angebot an Wohnungen in der entsprechenden Preislage besteht. Dies stellt keine unzul\u00e4ssige Abschiebung dar (E. 4c). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:22:42", "Checksum": "5316b75cb4200f6966bb0788419071d8"}