{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.01.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00234_28-01-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=203980&W10_KEY=4467142&nTrefferzeile=48&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "257942536f581ffc5b07944f00b48b09"}, "Num": [" VB.2003.00234"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.28.0  VB.2003.00234"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.28.0  VB.2003.00234"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.28.0  VB.2003.00234"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Gesamtleistungswettbewerb f\u00fcr eine Doppelturnhalle Zul\u00e4ssigkeit einer freih\u00e4ndigen Vergabe nach \u00a7 11 Abs. 1 lit. k SubmV (E. 1.1). Vergabe nur an den Wettbewerbsgewinner (E. 2.1). Elemente des Juryentscheids (E. 2.2). Vergabrechtliche Bedeutung einer Empfehlung der Jury zuhanden der Auftraggeberin (E. 2.2). Bindung der Vergabebeh\u00f6rde an den Juryentscheid. Bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zu dieser Frage. Negative Bindung der Vergabebeh\u00f6rde an den Juryentscheid (E. 2.3). Im vorliegenden Fall gaben stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Mitglieder Bewertungen ab. Die Jury empfahl zwei Projekte zur Weiterbearbeitung (E. 3.1). Aufgrund dieser Umst\u00e4nde ist davon auszugehen, dass die Jury keinen Wettbewerbsgewinner im Sinn von \u00a7 11 Abs. 1 lit. k SubmV ermittelt hat. Weder enthielt der Entscheid eine Rangfolge noch wurde die Vergabe an einen bestimmten Bewerber empfohlen. Die Bewertung unter Mitwirkung der nicht stimmberechtigten Jurymitglieder kann nur als konsultative Stimmabgabe der Stimmberechtigten angesehen werden. Damit blieb offen, ob die stimmberechtigten Jurymitglieder ihre Beurteilung mit R\u00fccksicht auf die von den anderen Mitgliedern abgegebenen Bewertungen allenfalls noch angepasst h\u00e4tten (E. 3.2). Da die Jury somit keinen Wettbewerbsgewinner ermittelt hat, sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine freih\u00e4ndige Vergabe des Auftrags nicht gegeben, und die angefochtene  Verf\u00fcgung ist aufzuheben. Der Vergabebeh\u00f6rde steht es frei, nunmehr entweder ein ordentliches Vergabeverfahren zu er\u00f6ffnen oder einen neuen Gesamtleistungswettbewerb auszuschreiben (E. 3.3). Teilweise Gutheissung (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:22:52", "Checksum": "0de514560e228462e0d1ec3948a0f81b"}