{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.03.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00334_03-03-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204035&W10_KEY=4467142&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "acd216875e3c8a43ac50755dbf8b8518"}, "Num": [" VB.2003.00334"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.03.0  VB.2003.00334"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.03.0  VB.2003.00334"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.03.0  VB.2003.00334"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Familiennachzug | Familiennachzug/Rechtsmissbrauchsverbot Der Beschwerdef\u00fchrer 1, aus Mazedonien, verheiratet mit einer Landsfrau, sechs Kinder, lebt seit 1984 in der Schweiz und besitzt die Niederlassungsbewilligung. Seine Ehefrau lebt seit 1992 bei ihm im Kanton Z\u00fcrich. Zwei der Kinder, Beschwerdef\u00fchrerin 2 und Beschwerdef\u00fchrer 3 (geb. 1987, Zwillinge), waren von 1992-1994 bereits einmal in der Schweiz und kehrten dann zwecks Einschulung nach Mazedonien zur\u00fcck. Die ebenfalls um Familiennachzug ersuchende Tochter (Beschwerdef\u00fchrerin 4, geb. 1985) lebt seit ihrer Geburt in Mazedonien. Der Familiennachzug minderj\u00e4hriger Kinder zu Eltern, die in der Schweiz zusammenleben, unterliegt weniger strengen Voraussetzungen als der Nachzug zu einem einzelnen Elternteil; er steht nur unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs. Das Gesuch um Familiennachzug der drei Kinder ist vorliegend nicht rechtsmissbr\u00e4uchlich, da es den Eltern nicht allein um das wirtschaftliche Fortkommen der Kinder geht, sondern ein Zusammenleben der Familie beabsichtigt ist. Gutheissung der Beschwerde, Zusprechung einer Parteientsch\u00e4digung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:23:02", "Checksum": "da8ab1b01abd1255ce906fbd668bedae"}