{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "15.12.2003", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00362_15-12-2003.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=203886&W10_KEY=4467142&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cd92ac52a6439a9e3085766eb9e99cdf"}, "Num": [" VB.2003.00362"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03..2.15.1  VB.2003.00362"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03..2.15.1  VB.2003.00362"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03..2.15.1  VB.2003.00362"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Entsch\u00e4digung f\u00fcr Haushaltf\u00fchrung; Lebensmittel Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 2). Im Beschwerdeverfahren sind neue Begehren unzul\u00e4ssig, soweit damit der Streitgegenstand ver\u00e4ndert wird (E. 3.2). Entsch\u00e4digung f\u00fcr Haushaltf\u00fchrung: Von der Sozialhilfe zu unterst\u00fctzenden Personen, die mit engen Angeh\u00f6rigen in gemeinsamem Haushalt wohnen, ist es zuzumuten, sich an der Haushaltf\u00fchrung mit eigener Arbeit so zu beteiligen, dass sie hief\u00fcr den Angeh\u00f6rigen keine Entsch\u00e4digung schulden. Ausgenommen sind F\u00e4lle, in denen die Mitarbeit im Haushalt krankheitsbedingt nicht m\u00f6glich ist (E. 3.3.2). Erachtet die Vorinstanz die Voraussetzungen f\u00fcr eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Haushaltf\u00fchrung als gegeben, so ist diese durch den Grundbedarf nicht gedeckt, sondern sie ist als situationsbedingte Leistung zu ber\u00fccksichtigen (E. 3.3.3). R\u00fcckweisung. Lebensmittel: Der von der Vorinstanz in reduziertem Mass anerkannte Betrag f\u00fcr Spezialnahrung, worauf die Beschwerdef\u00fchrerin aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden angewiesen ist, ist nicht zu beanstanden. Die Spezialnahrungsmittel verringern n\u00e4mlich den Bedarf an \"normalen\" Nahrungsmitteln, der bereits durch den Grundbedarf I abgedeckt ist (E. 3.4). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:16:05", "Checksum": "7c1e591339255ea2acbb558d4cd29268"}