{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2004-12-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00450_2004-12-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204683&W10_KEY=13823295&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "53a30622e8ed83519f8da8cb731851bf"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2003.00450"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.12.2004  VB.2003.00450"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.12.2004  VB.2003.00450"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.12.2004  VB.2003.00450"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung | Einb\u00fcrgerung (Frage, ob die Gemeinde zur \u00dcberpr\u00fcfung der Eignung befugt ist) Die Beschwerdegegnerin ist eine junge Ausl\u00e4nderin, die w\u00e4hrend mindestens f\u00fcnf Jahren die Volksschule in der Schweiz besucht hat. Damit steht ihr grunds\u00e4tzlich ein Anspruch auf Erteilung des Gemeindeb\u00fcrgerrechts zu. Eintreten (E. 2). Themen der vorliegenden Streitigkeit sind: Leumund, Eignung, wirtschaftliche Erhaltungsf\u00e4higkeit (E. 3). Die Frage des unbescholtenen Rufes gem\u00e4ss \u00a7 21 GemeindeG ist nicht mit der Frage der Eignung zu vermischen. Ein generell positives Verhalten wird bei Ersterem nicht vorausgesetzt. Vielmehr geht es alleine um den straf- sowie den betreibungsrechtlichen Leumund (E. 4). Nach der bisherigen Praxis der Kammer ist die Eignung von Ausl\u00e4ndern zur Einb\u00fcrgerung nur durch Bund und Kanton zu \u00fcberpr\u00fcfen, nicht aber durch die Gemeinde. In der Lehre werden abweichende Auffassungen vertreten (E. 5.1). 1997 wurde \u00a7 21 GemeindeG ge\u00e4ndert. Diese \u00c4nderung betraf Abs. 2 der Bestimmung aber im Wesentlichen nicht. Die regierungsr\u00e4tliche Weisung zur Revision von \u00a7 21 GemeindeG ist unklar und verwirrend, wenn u.a. festgehalten wird, schlecht beleumdete oder offensichtlich nicht integrierte Bewerber um das B\u00fcrgerrecht k\u00f6nnten auch unter den neuen Bestimmungen nach wie vor abgelehnt werden. Der Text von \u00a7 21 GemeindeG verlangte schon immer einen unbescholtenen Ruf, aber noch nie Eignung (E. 5.2.1). Sowohl die vorberatende Kantonsratskommission als auch der beleuchtende Bericht des Regierungsrats zur Volksabstimmung von 1997 nahmen an, die Integration sei Bedingung f\u00fcr den Anspruch auf Verleihung des Gemeindeb\u00fcrgerrechts ( E. 5.2.2). \u00a7 21 Abs. 2 GemeindeG blieb im Wesentlichen unrevidiert und kann deshalb durch Hinzutreten von Abs. 3 keine Einb\u00fcrgerungsvoraussetzung erhalten haben, welche nicht schon vorher bestanden h\u00e4tte (E. 5.2.3). Eine historische Auslegung von \u00a7 21 GemeindeG f\u00fchrt zum Schluss, dass sich die kommunale Einb\u00fcrgerung nicht mangels Integration verweigern lasse (E. 5.3). Bei der Pr\u00fcfung der wirtschaftlichen Erhaltungsf\u00e4higkeit st\u00fctzte sich die Vorinstanz auch auf die Anh\u00f6rung der Beschwerdegegnerin, ohne dass sich die Beschwerdef\u00fchrerin dazu h\u00e4tte \u00e4ussern k\u00f6nnen. Damit liegt eine Geh\u00f6rsverletzung vor, die im verwaltungsgerichtichen Verfahren aufgrund der eingeschr\u00e4nkten Kognition nicht geheilt werden kann, weshalb die Sache zur\u00fcckzuweisen ist. Beim neuen Entscheid wird die Vorinstanz verschiedene Punkte zu ber\u00fccksichtigen haben (E. 6).\r\rTeilweise Gutheissung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:29:28", "Checksum": "6a188a821485277738c55a46985f3ccd"}