{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2004-03-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00019_2004-03-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204051&W10_KEY=13823297&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "82e7ccddee84014f6365ba690001abf3"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2004.00019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.03.2004  VB.2004.00019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.03.2004  VB.2004.00019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.03.2004  VB.2004.00019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: \u00dcbernahme von Zahnbehandlungskosten in der H\u00f6he von Fr. 842.50: Zust\u00e4ndigkeit des Einzelrichters (E. 1). Grunds\u00e4tze der Sozialhilfe (E. 2). Zur medizinischen Grundversorgung geh\u00f6ren auch die notwendigen zahn\u00e4rztlichen Behandlungen (E. 3.1). F\u00fcr die \u00dcbernahme von zahn\u00e4rztlichen Behandlungskosten ist - ausser bei Notf\u00e4llen - vorg\u00e4ngig bei der Sozialbeh\u00f6rde ein Kostenvoranschlag einzureichen. Das Verwaltungsgericht hat indessen schon wiederholt festgestellt, dass ein Gesuchsteller seinen Anspruch nicht von vornherein verwirke, wenn er ein solches Gesuch versp\u00e4tet oder erst nachtr\u00e4glich einreiche (E. 3.2). Die Sozialbeh\u00f6rde kann die Kosten der zahn\u00e4rztlichen Behandlung nicht einzig deswegen nicht \u00fcbernehmen, weil der Beschwerdef\u00fchrer keinen Kostenvoranschlag eingereicht hat. Vielmehr muss untersucht werden, ob die Sozialbeh\u00f6rde die Kosten \u00fcbernommen h\u00e4tte, wenn der Beschwerdef\u00fchrer sein Gesuch rechtzeitig eingereicht h\u00e4tte (E. 3.3). Im vorliegenden Fall hat die Sozialbeh\u00f6rde f\u00fcr die Zahnbehandlungskosten aufzukommen, da es sich um eine notwendige und zweckm\u00e4ssige Behandlung sowie um die Folgen eines Notfalls gehandelt hat und die Sozialbeh\u00f6rde bis anhin Zahnarztrechnungen auch ohne vorangehenden Kostenvoranschlag bezahlt hat. In Zukunft hat der Beschwerdef\u00fchrer aber einen Kostenvoranschlag einzureichen (E. 3.4). Gutheissung der Beschwerde (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:25:37", "Checksum": "51e8ab7c98c9e25aee019ea3f976bafe"}