{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.06.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00063_02-06-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204263&W10_KEY=4467141&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6913f98d0f9b04eb5095c25e9cf67e62"}, "Num": [" VB.2004.00063"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.02.0  VB.2004.00063"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.02.0  VB.2004.00063"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.02.0  VB.2004.00063"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umbauten und Nutzungs\u00e4nderungen in einem Gesch\u00e4ftshaus Ein Richter ist so fr\u00fch wie m\u00f6glich abzulehnen. Den Beschwerdef\u00fchrern war die Besetzung der Baurekurskommission schon vor deren Entscheid bekannt, weshalb im Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsgericht eine R\u00fcge der Befangenheit versp\u00e4tet ist (E. 2). Kantonale oder kommunale Normen zum Schutz vor Immissionen behalten neben den bundesrechtlichen Vorschriften ihren selbst\u00e4ndigen Gehalt, wenn sie raumplanerische Ziele verfolgen und bloss mittelbar der Begrenzung der Umweltbelastung dienen (E. 5.1). Bei Art. 57 BZO Winterthur, wonach in Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen m\u00e4ssig st\u00f6rende Betriebe zul\u00e4ssig sind, handelt es sich um eine st\u00e4dtebaulich motivierte Nutzungsvorschrift, welche nur mittelbar dem Schutz der Nachbarschaft dient. Die geplante Nutzung ist von der Vorinstanz zu Recht als nur m\u00e4ssig st\u00f6rend beurteilt worden (E. 5.2). F\u00fcr die hier geltend gemachten Immissionen (Stimmenl\u00e4rm im Freien sowie die Auswirkungen von ankommenden und gehenden Besuchern) liegen keine Belastungsgrenzwerte vor, weshalb sie im Einzelfall zu beurteilen sind (Art. 40 Abs. 3 LSV). Diese Immissionen erreichen schlimmstenfalls den Grad einer geringf\u00fcgigen St\u00f6rung und sind in einer Mischzone mit Empfindlichkeitsstufe III zul\u00e4ssig (E. 5.3). Die von der Vorinstanz vorgenommene Beurteilung anhand der massgeblichen feuerpolizeilichen Vorschriften wird durch den vom Verwaltungsgericht beigezogenen Amtsbericht der Kantonalen Feuerpolizei best\u00e4tigt (E. 7)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:23:23", "Checksum": "73bf8b432a6454ea73b2ab74185a578c"}