{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.09.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00112_10-09-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204448&W10_KEY=4467140&nTrefferzeile=56&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e7d1721e12778e4f8f28cb0a12796992"}, "Num": [" VB.2004.00112"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.10.0  VB.2004.00112"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.10.0  VB.2004.00112"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.10.0  VB.2004.00112"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabeverfahren f\u00fcr die Entsorgung von Rauchgasreinigungs-R\u00fcckst\u00e4nden einer KVA: Gleichwertige Angebote: Zwischen zwei gleichwertigen Angeboten kann die Vergabestelle nach ihrem Ermessen w\u00e4hlen (E. 5.1). Beurteilung der Umweltauswirkungen (E. 6): Nach den Berechnungen des Beschwerdegegners, die von der Beschwerdef\u00fchrerin im Einzelnen nicht beanstandet werden, verursacht der von der Mitbeteiligten vorgesehene Transport selbst bei Anrechnung der doppelten Wegdistanz nur eine halb so grosse CO2-Freisetzung wie das Verfahren der Beschwerdef\u00fchrerin. Die Beschwerdegegnerin durfte somit zu Recht davon ausgehen, dass das Vorgehen der Mitbeteiligten in dieser Hinsicht umweltschonender sei. Grundsatz der Inlandversorgung von Abf\u00e4llen gem\u00e4ss Art. 30 Abs. 3 USG: Die Verordnung \u00fcber den Verkehr mit Sonderabf\u00e4llen (VVS) macht die Ausfuhr von Sonderabf\u00e4llen von bestimmten Voraussetzungen abh\u00e4ngig. Dabei werden Ausfuhrvorhaben namentlich auch unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs der Inlandentsorgung gepr\u00fcft. Das BUWAL gestattet den Export nur, wenn dieser den Anforderungen entspricht. Mit der Zulassung der Ausfuhr durch die daf\u00fcr zust\u00e4ndige Stelle des Bundes ist auch die Frage einer allf\u00e4lligen Priorit\u00e4t der Inlandentsorgung beurteilt. Im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens ist es daher nicht Sache der Vergabebeh\u00f6rde, diese Frage zus\u00e4tztlich zu pr\u00fcfen; ein solches Vorgehen w\u00e4re weder zul\u00e4ssig noch praktikabel. Der Vergabebeh\u00f6rde muss es vielmehr gen\u00fcgen, dass die Anbieterin, deren Offerte einen Export des Sonderm\u00fclls vorsieht, \u00fcber die notwendige Berechtigung zur Ausfuhr verf\u00fcgt bzw. mit einer solchen rechnen kann (E. 7.6).  Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:23:46", "Checksum": "0159f2ffc30fad44121449e55a1d9568"}