{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "15.09.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00257_15-09-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204452&W10_KEY=4467140&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f2abade1cf6a470d42ecea1bba6f0fc8"}, "Num": [" VB.2004.00257"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.15.0  VB.2004.00257"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.15.0  VB.2004.00257"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.15.0  VB.2004.00257"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung Die Niederlassungsbewilligung f\u00fcr einen Kanton erlischt mit Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton; es bedarf dazu keines Rechtsakts des ersten Kantons (E. 1.2). Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn die ausl\u00e4ndische Person sie durch falsche Angaben oder wissentliches Verschweigen wesentlicher Tatsachen erschlichen hat. Der Widerruf muss dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip gen\u00fcgen (E. 2.1). Der Beschwerdef\u00fchrer unterhielt w\u00e4hrend vielen Jahren eine Beziehung mit einer Landsfrau und hatte mit ihr vier Kinder, das letzte noch w\u00e4hrend der Ehe mit einer Schweizerin. Bei der Gesuchstellung f\u00fcr die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung verschwieg der Beschwerdef\u00fchrer die bevorstehende Scheidung. Kurz nach der Scheidung heiratete der Beschwerdef\u00fchrer seine Landsfrau und wollte sie und die vier Kinder aus dem Heimatstaat nachziehen. Krasse Verletzung der Auskunftspflicht gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden. Rechtsmissbr\u00e4uchliche Berufung auf die Ehe mit einer Schweizerin bejaht (E. 2.2.2). Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des Widerrufs auch aufgrund mehrfacher Straff\u00e4lligkeit des Beschwerdef\u00fchrers  bejaht (E. 2.2.3). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:23:46", "Checksum": "cb74178ca989142b72ba8f6163f3ef5f"}