{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2004-11-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00331_2004-11-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204607&W10_KEY=13823295&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dfd22d1a94c0605d1b51b1ba787a3b7b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2004.00331"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.11.2004  VB.2004.00331"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.11.2004  VB.2004.00331"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.11.2004  VB.2004.00331"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Zweistufiger Studienauftrag im selektiven Verfahren: Ausschluss wegen Nichteinhaltung der Eingabefrist Vergabeentscheide sind anfechtbare Verf\u00fcgungen, die im Verfahren nach dem VRG ergehen, soweit das Vergaberecht keine eigenen Verfahrensvorschriften kennt. Vorliegend stellt sich die Frage, ob die allgemeine verwaltungsrechtliche Weiterleitungs- und \u00dcberweisungspflicht auch im Vergabeverfahren gilt. (...)  Die Eingabefrist und das Eintreffen am von der Vergabebeh\u00f6rde bezeichneten Ort sind derart eng verkn\u00fcpft, dass f\u00fcr die Anwendung der allgemeinen Weiterleitungs- bzw. \u00dcbergabepflicht von \u00a7 5 Abs. 2 VRG im Fall der Einreichung der Offerte bei einer falschen Amtsstelle keinen Raum bleibt. Diese L\u00f6sung entspricht auch den praktischen Erfordernissen des Vergabeverfahrens. (...) Nur eine strikte Respektierung von Eingabefrist und des Eintreffens am richtigen Ort kann die effiziente Abwicklung des Vergabeverfahrens sicherstellen und die Gleichbehandlung der Antragsteller wahren. \u00a7 5 Abs. 2 VRG kommt deshalb nicht zur Anwendung und eine rechtzeitig bei der falschen Amtsstelle eingereichte Eingabe vermag die Frist nicht zu wahren.  Weil ein Antrag auf Teilnahme am Pr\u00e4qualifikationsverfahren nicht nur rechtzeitig, sondern auch am richtigen, angegebenen Ort eintreffen muss, stellt auch die Abgabe am falschen Ort ein wesentlicher Formfehler dar, demgem\u00e4ss der Antragsteller vom Verfahren ausgeschlossen wird (E. 2.1). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:29:02", "Checksum": "a04397dee20048febe6dc336a154b798"}