{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.11.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00344_24-11-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204705&W10_KEY=4467140&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "802123ac3db5db5839ee331060b7d83f"}, "Num": [" VB.2004.00344"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.24.1  VB.2004.00344"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.24.1  VB.2004.00344"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.24.1  VB.2004.00344"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Sicherungsentzug: Bemessung der Probezeit Rechtliche Definition von Trunksucht aufgrund von Rechtsprechung und Schrifttum (E. 3.1). Dauer und Bemessung der Mindestentzugsdauer beim Sicherungsentzug (E. 3.1). Funktionen des Sicherungs- sowie des Warnungsentzugs (E. 3.2): Die beiden Arten des F\u00fchrerausweisentzugs haben ganz unterschiedliche Funktionen, weshalb auch ihre Vollzugsmodalit\u00e4ten nicht miteinander kombiniert werden k\u00f6nnen. Unzul\u00e4ssige Vermengung von Warnungs- und Sicherungsentzug (E. 4.2): Die Heranziehung der f\u00fcr den Warnungsentzug geltenden Kriterien und Grunds\u00e4tze zur Bemessung der Dauer f\u00fcr einen Sicherungsentzug ist unstatthaft. Insbesondere darf auch nicht darauf abgestellt werden, wie lange ein Warnungsentzug gedauert h\u00e4tte. Zweck des verkehrsmedizinischen Gutachtens (E. 4.3): Der verkehrsmedizinische Gutachter kl\u00e4rt die Fahreignung ab. F\u00fcr die Bemessung der Mindestentzugsdauer ist jedoch die Administrativbeh\u00f6rde zust\u00e4ndig. Bemessung der Mindestentzugsdauer im konkreten Fall (E. 5): Der Beschwerdef\u00fchrer wurde innerhalb von 10 Jahren drei Mal mit einer Blutalkoholkonzentration im Bereich von 3 Gewichtspromillen am Steuer erwischt. Dabei handelt es sich um aussergew\u00f6hnlich hohe (Minimal-)Werte, welche auf eine hohe Alkoholtoleranz hinweisen. Insbesondere die zuletzt gepr\u00fcfte Alkoholkonzentration erh\u00e4rtet den erheblichen Verdacht, dass beim Beschwerdef\u00fchrer eine verkehrsmedizinisch relevante Alkoholproblematik besteht. (...) Der letzte Vorfall zeigt aber auch deutlich, dass beim Beschwerdef\u00fchrer im hohen Mass die Gefahr besteht, dass er im akuten Rauschzustand am motorisierten Strassenverkehr teilnimmt.   Abweisung der Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:24:06", "Checksum": "b3fea1491998a1f534b0526886544682"}