{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-01-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00361_2005-01-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204777&W10_KEY=13823295&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0b41f3548059d079379584131cb1e459"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2004.00361"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.01.2005  VB.2004.00361"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.01.2005  VB.2004.00361"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.01.2005  VB.2004.00361"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bau- und Hobbymarkt mit Pflanzencenter (\"Sihl-Park\") in Gattikon, Thalwil: Zul\u00e4ssigkeit versch\u00e4rfter Emissionsbegrenzung (E. 4), gen\u00fcgende Erschliessung mit dem \u00f6V gem\u00e4ss \u00a7 237 Abs. 1 PBG (E. 5), Parkplatzzahl (E. 6), Parkplatzbewirtschaftung (E. 7). Der streitbetroffene Fachmarkt mit einer Verkaufsfl\u00e4che von 7'710 m2 verursacht f\u00fcr sich alleine zwar keine \u00fcberm\u00e4ssigen Immissionen. Jedoch liegen die Emissionen aufgrund der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen \u00fcber dem Durchschnitt einer Gewerbezone, die abseits eines regionalen Zentrums liegt. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung versch\u00e4rfter Emissionsbegrenzungen sind erf\u00fcllt. Bei dieser Sachlage darf die Zahl der Parkpl\u00e4tze unter die in der BZO vorgesehene Zahl gesenkt werden (E. 4). Die durch \u00a7 237 Abs. 1 PBG geforderte Erreichbarkeit mit dem \u00f6V richtet sich nach Art, Lage und Zweckbestimmung der Bauten und Anlagen. Sie muss auf die entsprechende Nutzung abgestimmt und bez\u00fcglich aller massgeblichen Richtungen gegeben sein. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind diese Anforderungen zu pr\u00e4zisieren. Anhaltspunkte daf\u00fcr liefern die kantonale Gesetzgebung \u00fcber den \u00f6ffentlichen Verkehr sowie die Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatzbedarfs der Baudirektion (Wegleitung 97) (E. 5.3.1 und 2). Da die drei vorhandenen \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel (zwei Buslinien und eine Bahnlinie) einen wesentlichen Teil des Einzugsgebiets des Fachmarkts nur gem\u00e4ss der Erschliessungsg\u00fcteklasse D erschliessen, ist die Anforderung von \u00a7 237 Abs. 1 PBG nicht erf\u00fcllt (E. 5.3.4). Das Verkehrsangebot ist auf der Achse Gattikon-Thalwil zu verbessern, was mit einer Nebenbestimmung zur Baubewilligung angeordnet werden kann (E. 5.3.5). Die vom Regierungsrat in Anwendung der Wegleitung 97 auf 140 festgesetzte Parkplatzzahl stellt das zul\u00e4ssige Maximum dar und l\u00e4sst sich wegen der versch\u00e4rften Emissionsbegrenzungen nicht \u00fcberschreiten. Da bereits die Anwendung der Wegleitung 97 anstelle der kommunalen Parkplatzvorschriften eine versch\u00e4rfteEmissionsbegrenzung darstellt und die Vorinstanz zu Recht erwogen hat, dass es sich beim umstrittenen Fachmarkt im Vergleich zu herk\u00f6mmlichen Einkaufszentren um eine weniger publikumsintensive Einrichtung handelt, besteht hinsichtlich der Parkplatzzahl kein Anlass zu einer weiteren Versch\u00e4rfung (E. 6).\r\rDie vom Regierungsrat auf Fr. 1.- festgesetzte Parkplatzgeb\u00fchr erweist sich als rechtm\u00e4ssig (E. 7).\r\rTeilweise Gutheissung (VB.2004.00361) und Abweisung (VB.2004.00370)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:30:06", "Checksum": "03d9bdc35ba51cdf39cfd29bd0337ce9"}