{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-04-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00465_2005-04-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204976&W10_KEY=13823293&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f2d6f9293f21785b2376e08bdfe6564f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2004.00465"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.04.2005  VB.2004.00465"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.04.2005  VB.2004.00465"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.04.2005  VB.2004.00465"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Taxordnung | Taxen/Pensionspreise f\u00fcr Altersheimaufenthalt: Bestehen Zusicherungen, dass die Preise jeweils nur per 1. Juli erh\u00f6ht werden d\u00fcrfen? Eine Verf\u00fcgungskompetenz des Gemeinwesens ist auch bei einem vertraglich begr\u00fcndeten Rechtsverh\u00e4ltnis m\u00f6glich (E. 3.2). Die Pension\u00e4re haben ihren Widerstand gegen die neue Taxordnung bei den kommunalen Beh\u00f6rden nicht versp\u00e4tet geltend gemacht (E. 4). Offen gelassen, ob angesichts der \u00fcbergeordneten detaillierten Reglemente der Pensionsvertrag \u00fcberhaupt eine vertragliche Vertrauensgrundlage bilden kann (E. 5.3). Der Pensionsvertrag enth\u00e4lt keine Zusicherungen wonach die Pensionspreise s t e t s nur auf den 1. Juli ge\u00e4ndert werden d\u00fcrfen. Zwar umfasst der Vertrag einen Verweis auf eine Klausel in der gemeinder\u00e4tlichen Taxordnung, welche Anpassungen der Preise nur auf den genannten Termin zul\u00e4sst. Diese Taxordnung ist jedoch inzwischen durch eine neue ersetzt worden, die keine solche Beschr\u00e4nkungen mehr beinhaltet (E. 5.4). Die Taxordnung bildet f\u00fcr sich keine Vertrauensgrundlage (E. 5.5). Die Vorinstanz hat die Gemeinde verpflichtet, die von den Pension\u00e4ren bereits bezahlten erh\u00f6hten Taxen im Mehrbetrag zur\u00fcckzuerstatten. Diese R\u00fcckerstattung ist aufzuheben. Gutheissung (E. 5.6). Die Druckaus\u00fcbung der Heimleitung auf die Pension\u00e4re, die Erh\u00f6hung der Preise zu akzeptieren, und andere M\u00e4ngel im Vorgehen veranlassten die Pension\u00e4re zur Rekurserhebung. Die im Rekursentscheid getroffene Kostenverlegung zulasten der Gemeinde ist aus Billigkeitsgr\u00fcnden nicht zu \u00e4ndern, auch wenn die Gemeinde jetzt im Beschwerdeverfahren obsiegt (E. 6.1). Entsprechend ist auch die Zusicherung einer Parteientsch\u00e4digung im Rekursverfahren zulasten der Gemeinde nicht aufzuheben (E. 6.2)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:31:10", "Checksum": "72de6d39a05324ffbd1d4ee5cf5bd4aa"}