{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-10-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00531_2005-10-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205412&W10_KEY=13823291&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fce841ab6d4d50efc72ac18a36096e0a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2004.00531"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.10.2005  VB.2004.00531"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.10.2005  VB.2004.00531"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.10.2005  VB.2004.00531"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe eines Dienstleistungsauftrages (Gesamterneuerung einer Wohnsiedlung) Um die notwendige Transparenz im Vergabeverfahren zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen in den Ausschreibungsunterlagen die Zuschlagskriterien mit deren Rangordnung oder Gewichtung bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe der Rangordnung und die Bekanntgabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien stellen gleichwertige Alternativen dar. - Indem die Beschwerdef\u00fchrerin in den Angebotsunterlagen die Zuschlagskriterien in absteigender Rangfolge ihrer Bedeutung bekannt gegeben hat, hat sie die entsprechenden Anforderungen erf\u00fcllt (E. 4.1). Die Beschwerdegegnerin begr\u00fcndet die tiefere Gewichtung des Preiskriteriums damit, dass die Unterschiede beim Architektenhonorar gemessen an den voraussichtlichen Anlagekosten kaum ins Gewicht fielen bzw. durch Vorz\u00fcge des Projekts gegebenenfalls mehr als wettgemacht w\u00fcrden. Diese Argumentation erscheint durchaus sachgerecht und findet auch ihre rechnerische Best\u00e4tigung. Wenn sie vorliegend dem Kriterium \"Zugang zur Aufgabe\" gegen\u00fcber dem Kriterium \"Preis\" eine h\u00f6here Gewichtung beimisst, so hat sie das ihr bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien zustehende Ermessen auf jeden Fall nicht \u00fcberschritten oder missbraucht (E. 4.2). Bei der Bewertung der Preisdifferenzen wurde auf eine Benotung der Angebote verzichtet. Die Vergabebeh\u00f6rde beschr\u00e4nkte sich auf die Feststellung, dass die deutlich bessere Bewertung beim vorrangigen Zuschlagskriterium (\"Zugang zur Aufgabe\") gegen\u00fcber der umgekehrt ebenfalls deutlich besseren Bewertung beim Preisvergleich \u00fcberwogen habe. Die rechnerische \u00dcberpr\u00fcfung der damit zum Ausdruck gebrachten Gewichtung der Kriterien ergibt, dass sie sich innerhalb des der Vergabebeh\u00f6rde zustehenden Ermessens bewegt (E. 6.2). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:00:45", "Checksum": "945e836f56a7eaa6bd46a4952804ea25"}