{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.11.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2004-00563_17-11-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205484&W10_KEY=4467137&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fc1fb45c8ce906819b92f7732ffb7196"}, "Num": [" VB.2004.00563"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.17.1  VB.2004.00563"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.17.1  VB.2004.00563"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.17.1  VB.2004.00563"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungsplanung/Gestaltungsplan | Privater Gestaltungsplan f\u00fcr nichtzonenkonformes Reitsportzentrum ausserhalb der Bauzonen; Festsetzung einer Erholungszone; Umgehung von Art. 24 RPG. B beabsichtigt eine Erweiterung seines bereits bestehenden Reitsportbetriebs. Zu diesem Zweck wurde ein privater Gestaltungsplan ausgearbeitet sowie die Umzonung des Gebiets von der Landwirtschaftszone in die Erholungszone vorgenommen. Im ebenfalls beschlossenen neuen Art. 23 Abs. 6 der BZO wird als \"zul\u00e4ssige Nutzung\" in der Erholungszone \"Reitsportanlage mit Reithallen und Restaurant sowie Aussenanlagen wie Galoppbahn, Sandpl\u00e4tzen, Springplatz u. dergl.\" angegeben.  Der Z\u00fcrcher Richtplan r\u00e4umt unter dem Begriff \"Durchstossung\" die M\u00f6glichkeit ein, in begr\u00fcndeten F\u00e4llen innerhalb des Landwirtschaftsgebiets eine Freihaltezone, Erholungszone oder Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten auszuscheiden. Im Rahmen der Genehmigung solcher Planungsmassnahmen sind jedoch hohe Anforderungen an die sachgerechte Interessenabw\u00e4gung zu stellen. Insbesondere ist darzulegen, weshalb die betreffenden Nutzungen nicht zweckm\u00e4ssig innerhalb des Siedlungsgebiets untergebracht werden k\u00f6nnen (E. 3.2). Projektbezogene Nutzungsplanungen m\u00fcssen dabei zwar nicht zwingend standortgebunden sein. Doch m\u00fcssen sie wie alle Nutzungspl\u00e4ne mit den Zielen und Grunds\u00e4tzen des Raumplanungsgesetzes vereinbar sein, d.h. kleine, isolierte Bau- und Sondernutzungszonen sind im Hinblick auf eine klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu vermeiden (E. 3.3). Diese Anforderungen vermag die vorliegende Planung nicht zu erf\u00fcllen (E. 4-5): Mit der streitbetroffenen Planung w\u00fcrde eine kleine, isolierte Sondernutzungszone in erheblicher Distanz zum Rand des Siedlungsgebiets geschaffen (E. 5.2). Der Betrieb befindet sich im Landschafts-F\u00f6rderungsgebiet und in einer sch\u00fctzendswerten Landschaft (E. 5.1 und 5.4) und ist nicht standortgebunden (E. 5.3). Das \u00f6ffentliche Interesse an einem Reitsportbetrieb ist als geringf\u00fcgig zu gewichten (E. 5.5).  Abweisung und Kostenfolge (E. 7). Abweisung der Eventualbegehren (unzul\u00e4ssige Streitgegenstandver\u00e4nderung, Widerspr\u00fcchlichkeit) (E. 6)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:21", "Checksum": "a41a972823ae2da7ddaf73f7ed8e2f3a"}