{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.06.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00037_17-06-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205132&W10_KEY=4467138&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1afdb44466fc18aed6e51aae6dd0d4b0"}, "Num": [" VB.2005.00037"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.17.0  VB.2005.00037"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.17.0  VB.2005.00037"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.17.0  VB.2005.00037"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gew\u00e4sserschutz | Entsorgung schadstoffhaltiger Recyclingkunststoff-Matten (Reitplatz); Anfechtung eines R\u00fcckweisungsentscheids Nach neuerer Rechtsprechung sind R\u00fcckweisungsentscheide nur bei Vorliegen prozess\u00f6konomischer Gr\u00fcnde (erhebliche Verfahrensverk\u00fcrzung) wie Endentscheide anfechtbar. Dies ist vorliegend erf\u00fcllt (E. 1.1). Die Legitimation der Beschwerdef\u00fchrerin ist zu bejahen: Sie hat als neue Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin ein schutzw\u00fcrdiges Interesse daran, dass das streitbetroffene Grundst\u00fcck durch schadstoffhaltige Matten auf dem durch die Mieterinnen erstellten Reitplatz (\"Dressurviereck\") nicht (weiter) verschmutzt und damit entwertet wird (E. 1.2). Die Vorinstanz erachtete die Sachverhaltsabkl\u00e4rung als ungen\u00fcgend, weil die analysierte Kunststoffmatte einem relativ wenig beanspruchten Teil des Dressurvierecks entnommen worden war und das Labor f\u00fcr physikalische Materialpr\u00fcfungen weder spezialisiert noch akkreditiert war [Eine physikalische Materialpr\u00fcfung zur Frage der Verspr\u00f6dung war aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Entscheids von 1998 vorzunehmen]. Die Laboranalyse ergab einen stark erh\u00f6hten Zinkgehalt sowie eine hohe Schadstoffkonzentration, inbesondere an Polychlorierten Biphenylen (PCB), jedoch keine Verspr\u00f6dung der Matten (E. 2.3). Die Vorinstanz beanstandete zu Recht die in physikalischer Hinsicht mangelhaft durchgef\u00fchrte Analyse. Dies ist jedoch nur von Belang, wenn deren Ergebnis entscheidwesentlich ist (E. 2.4). Die Kunststoffmatten stellen Sonderabfall dar (E. 3.1+2). Die Vorinstanz verneinte zu Unrecht die Abfalleigenschaft der Matten (E. 3.3). Zum Zeitpunkt des Entscheids des Verwaltungsgerichts von 1998 war der hohe PCB-Gehalt der Kunststoffmatten unbekannt. PCB ist ein giftiges Chemikaliengemisch, dessen Verminderung bzw. Elimination auf nationaler und internationaler Ebene angestrebt wird und vor dessen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit Fachstellen warnen (E. 4). Die Entsorgung von Sonderabfall ist regelm\u00e4ssig im \u00f6ffentlichen Interesse geboten.Dies gilt auch vorliegend, da die Kunststoffmatten insgesamt etwa 300 g PCB, eine Substanz der Giftklasse 1, enthalten (E. 5.1). Die erstinstanzliche Verf\u00fcgung st\u00fctzte sich auf eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage (Abfallrecht, E. 6.1; Gew\u00e4sserschutz, E. 6.3), wandte sich an die richtigen Adressaten (E. 6.2 und 6.3.3), lag im \u00f6ffentlichen Interesse und war verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 6.5). Die strittige Anordnung durfte ohne weitere Sachverhaltsermittlung getroffen werden. Der vorinstanzliche R\u00fcckweisungsentscheid ist als rechtsverletzend aufzuheben (E. 6.6). Die erstinstanzliche Verf\u00fcgung ist unter Anpassung der Fristen zu best\u00e4tigen (E. 7). Kostenfolgen (E. 8).\r\rGutheissung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:24:49", "Checksum": "514f96472b50d717d5a8af4b211d8208"}