{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-06-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00069_2005-06-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205095&W10_KEY=13823292&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f452d00f67de560e470d71cfc43a79fb"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00069"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.06.2005  VB.2005.00069"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.06.2005  VB.2005.00069"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.06.2005  VB.2005.00069"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausnahmebewilligung | Bewilligung f\u00fcr Umbau, Ersatzbau und Nutzungs\u00e4nderung von Geh\u00f6ft in Landwirtschaftszone; Beschwerdelegitimation der Nachbarn aufgrund von Verkehrsimmissionen. Ausgehend von durchschnittlich 4 t\u00e4glichen Zu- und Wegfahrten pro Wohneinheit vom Geh\u00f6ft, ist heute mit rund 12 durch das Geh\u00f6ft ausgel\u00f6sten Fahrten zu rechnen. Nach dem Umbau k\u00f6nnen zu den 8 Fahrten, welche die beiden neuen Wohneinheiten ausl\u00f6sen, bei einer st\u00fcndlichen Therapiefolge in den zwei neuen Therapier\u00e4umen theoretisch bis zu 32 weitere Zu- und Wegfahrten hinzukommen. Dass die Kunden der Therapie dabei mit einem nur st\u00fcndlich verkehrenden Bus anreisen, dessen Haltestellen erst nach einem Fussmarsch von 10 Minuten erreicht werden k\u00f6nnen, erscheint als unrealistisch. Bei der Berechnung der Verkehrszunahmen kommt es sodann nicht darauf an, ob der private Beschwerdegegner und seine Ehefrau tats\u00e4chlich mit einer derart intensiven Therapiet\u00e4tigkeit in der Liegenschaft rechnen. Massgebend ist einzig, welche Nutzungsintensit\u00e4t die bewilligten baulichen Massnahmen effektiv erm\u00f6glichen. Da der Verkehr von und zur Liegenschaft des privaten Beschwerdegegners f\u00fcr die unterliegenden Liegenschaften der Beschwerdef\u00fchrenden praktisch die Hauptquelle von Verkehrsimmissionen bilden d\u00fcrfte, begr\u00fcndet der erhebliche Mehrverkehr vom Geh\u00f6ft mit den damit verbundenen Verkehrsimmissionen eine hinreichende Betroffenheit der Beschwerdef\u00fchrenden (E. 3.3). Sind die Beschwerdef\u00fchrenden durch das Bauvorhaben hinreichend betroffen, so k\u00f6nnen sie sich mit ihrem Rechtsmittel auf alle Argumente und Rechtss\u00e4tze berufen, die im Ergebnis zur Gutheissung ihres Rekursantrags f\u00fchren k\u00f6nnen (E. 3.4). Teilweise Gutheissung. R\u00fcckweisung an den Regierungsrat zum Neuentscheid (E. 3.5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:01:20", "Checksum": "de7496db7d29172d4a6cfb2d4d9673ab"}