{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "13.07.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00128_13-07-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205211&W10_KEY=4467138&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fb31dfdc222fa8f006f96381dc70e03a"}, "Num": [" VB.2005.00128"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.13.0  VB.2005.00128"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.13.0  VB.2005.00128"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.13.0  VB.2005.00128"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Denkmalschutz | Entlassung des Geb\u00e4udekomplexes \"Im Gr\u00fcene Hof\" an der Luftstrasse 27 in W\u00e4denswil aus dem kommunalen Inventar der schutzw\u00fcrdigen Bauten. Beim \"Gr\u00fcene Hof\" handelt es sich um ein stattliches und typisches Z\u00fcrichseehaus, das in seiner Grundsubstanz erhalten ist und dem deshalb ein gewisser Eigenwert zu zuschreiben ist. Unbestritten ist jedoch, dass das originale Erscheinungsbild der Baute verschiedene Beeintr\u00e4chtigungen erfahren hat und dass im Geb\u00e4ude keine baulichen Anhaltspunkte mehr daf\u00fcr vorhanden sind, dass es einst die erste Brauerei von W\u00e4denswil beherbergte. Zudem sind in der Gemeinde W\u00e4denswil mehrere Z\u00fcrichseeh\u00e4user aus der gleichen Zeitepoche vorhanden, denen aus denkmalpflegerischer Sicht ein h\u00f6herer Stellenwert als dem Streitobjekt beigemessen wird und die teilweise sogar regionale Bedeutung haben. Unter diesen Umst\u00e4nden ist es nicht zu beanstanden, dass sowohl die Beschwerdegegnerin als auch die Vorinstanz dem Geb\u00e4ude \"Im Gr\u00fcene Hof\" keine wichtige Zeugeneigenschaft attestierten (E. 4.4). Zwar pr\u00e4gt der \"Gr\u00fcene Hof\" seine Umgebung mit und wertet sie zu einem gewissen Grad auf. Aber es kann nicht gesagt werden, dass das Geb\u00e4ude seine Umgebung wesentlich pr\u00e4gen w\u00fcrde, sodass der Situationswert als sehr hoch einzustufen w\u00e4re. Vielmehr ist der Baurekurskommission darin beizupflichten, dass sich die n\u00e4here Umgebung des Geb\u00e4udes in der Vergangenheit sehr stark ver\u00e4ndert hat. Heute ist der Bereich der M\u00fcndung der Luftstrasse durch die stark befahrene Seestrasse sowie die Bahngeleise der SBB und der S\u00fcdost-Bahn gepr\u00e4gt. Markant erscheinen \u00fcberdies die Fabrikbauten der ehemaligen Obst- und Weinbaugenossenschaft nordwestlich des Streitobjekts (E. 4.5 und 4.6). Abweisung (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:24:57", "Checksum": "54245f439d903996f4d7fe2f08354010"}