{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-11-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00135_2005-11-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205501&W10_KEY=13823291&nTrefferzeile=73&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fd3b1083d37638c0b4a943eb7302c358"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00135"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.11.2005  VB.2005.00135"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.11.2005  VB.2005.00135"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.11.2005  VB.2005.00135"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Realisierung und Einf\u00fchrung eines computerunterst\u00fctzten Geb\u00e4udebewirtschaftungs-Systems (Computer Aided Facility Management[CAFM]) inklusive Datenerfassung E. 1: Zust\u00e4ndigkeit und anwendbares Recht. E. 2: Legitimation der Beschwerdef\u00fchrerin. E. 3: R\u00fcgen betreffend Nichterf\u00fcllung der Eignungskriterien durch die Mitbeteiligte. E. 3.1: Das Angebot der Mitbeteiligten ist nicht infolge Unvollst\u00e4ndigkeit vom Verfahren auszuschliessen. R\u00fcgen betreffend Sicherheitsrisiko hinsichtlich sensibler Daten, Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frau und Mann durch die ausl\u00e4ndische Erbringerin einer Teilleistung. Der Geltungsbereich von \u00a7 8 SubmV kann nicht auf im Ausland t\u00e4tige Hersteller und Zulieferer ausgeweitet werden. E. 3.2: R\u00fcgen betreffend die Frage der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts Datenerfassung der Mitbeteiligten und betreffend die Frage der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts Software der Subunternehmerin der Mitbeteiligten mit dem streitigen Auftrag. E. 4: Aus der Anwesenheit des CEO der Mitbeteiligten in den Amtsr\u00e4umen der Beschwerdegegnerin kann nicht ohne weiteres auf eine unzul\u00e4ssige Kontaktnahme geschlossen werden. E. 5: Beim Angebot der Mitbeteiligten handelt es sich nicht um ein Unterangebot. E. 6: R\u00fcgen betreffend Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien. E. 7.1: Mit der Bewertung des Zuschlagskriteriums \"Teststellung\" anhand der Testpl\u00e4ne wurde in unzul\u00e4ssiger Weise von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abgewichen. E. 7.2: Ber\u00fccksichtigung der Qualit\u00e4t des Angebots. Die Aufnahmegenauigkeit stellt im vorliegenden Fall kein sogenanntes \"Killerkriterium\" dar. Bewertung der Testerfassung. E. 8: R\u00fcge betreffend die Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung. E. 8.1: Die an die konkrete Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung ankn\u00fcpfenden Einw\u00e4nde der Beschwerdef\u00fchrerin k\u00f6nnen als rechtzeitig erhoben gelten. E. 8.2: Die Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung ist vertretbar. E. 9: Qualit\u00e4t der Referenzen.\rE. 9.1: R\u00fcgen betreffend Bewertung der Referenzprojekte Datenerfassung.\rE. 9.2: R\u00fcgen betreffend Bewertung der Referenzprojekte CAFM-L\u00f6sung.\rE. 10: Abweisung.\rE. 11: Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:33:46", "Checksum": "2544dc23031a8598b3b2b9c1724171cd"}