{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.07.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00136_22-07-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205230&W10_KEY=4467138&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d9b0a8fbe7cc2246221ec2899a364bf7"}, "Num": [" VB.2005.00136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.22.0  VB.2005.00136"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.22.0  VB.2005.00136"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.22.0  VB.2005.00136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Belagsarbeiten: Umstrittene Bewertung der Zuschlagskriterien \"Qualit\u00e4t\" und \"Termine\". Da die Anbieter mit der Offerte Angaben zu einem allf\u00e4lligen Qualit\u00e4tssicherungs-Zertifikat und zu vergleichbaren Referenzobjekten machen mussten, war f\u00fcr sie ersichtlich, dass diese Gesichtspunkte f\u00fcr die Bewertung der Qualit\u00e4t von Bedeutung sein w\u00fcrden. Die Gewichtung der Unterkriterien musste nicht im Voraus bekannt gegeben werden. Die Verwendung der beiden Unterkriterien \"Zertifizierung\" und \"Unternehmerbewertung\" war daher ohne ausdr\u00fcckliche vorg\u00e4ngige Bekanntgabe zul\u00e4ssig (E. 4.1). Die Ber\u00fccksichtigung eines Qualit\u00e4tsmanagement-Zertifikats als Unterkriterium des Zuschlagskriteriums \"Qualit\u00e4t\" mit einer Gewichtung von lediglich 2 % ist nicht zu beanstanden. Damit im Vergabeverfahren schon f\u00fcr die Vorbereitung der Zertifizierung Punkte vergeben werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen jedoch zumindest Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die Vorbereitungsarbeiten einen gewissen Stand erreicht haben (E. 4.2). Die vom Beschwerdegegner von seinen eigenen Fachleuten anl\u00e4sslich fr\u00fcherer Auftr\u00e4ge vorgenommenen Bewertungen d\u00fcrfen als eigene Erfahrungen der Vergabebeh\u00f6rde wie Referenzen externer Auftraggeber ber\u00fccksichtigt werden. Es ist einer Vergabebeh\u00f6rde indessen nicht gestattet, gegen\u00fcber allen Anbietern von vornherein nur auf ihre eigenen Bewertungen abzustellen und auf die Einholung externer Referenzausk\u00fcnfte zu verzichten. Dies w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass Anbieter, die noch keine Auftr\u00e4ge f\u00fcr die betreffende Auftraggeberin ausgef\u00fchrt haben, keine Chance auf den Zuschlag h\u00e4tten (E. 4.3). Die Beschwerdegegnerin hat auch f\u00fcr die Beurteilung des Zuschlagskriteriums \"Termine\" in unzul\u00e4ssiger Weise lediglich auf ihre internen Unternehmerbewertungen abgestellt und die externen Referenzen nicht ausgewertet (E. 5). R\u00fcckweisung (E. 6). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:00", "Checksum": "819a6a36ff74cd32aacebbdd89525ee0"}