{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-06-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00148_2005-06-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205098&W10_KEY=13823292&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9717844afe79c8a904c9746c6d4486a0"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00148"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.06.2005  VB.2005.00148"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.06.2005  VB.2005.00148"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.06.2005  VB.2005.00148"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: K\u00fcrzung des Grundbedarfs II auf den Minimalbetrag als Massnahme des Sanierungsprogramms 04 Angesichts von zul\u00e4ssigen Gestaltungsbegehren ist auf verschiedene Feststellungsbegehren nicht einzutreten (E. 1.3). Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 2.1). Zusammensetzung des individuellen Unterst\u00fctzungsbudgets; Funktion des Grundbedarfs II (E. 2.2). Hinweis auf die neue Konzeption der Sozialhilfeleistungen gem\u00e4ss den ge\u00e4nderten SKOS-Richtlinien in der Fassung vom Dezember 2004 (f\u00fcr diesen Fall noch nicht anwendbar) (E. 2.3, 5.3). Begriff des absoluten und sozialen Existenzminimums; Sozialhilfeleistungen gew\u00e4hrleisten das soziale Existenzminimum (E. 3.1 und 4.1). Das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) steht der K\u00fcrzung des Grundbedarfs II nicht entgegen (E. 3.2). Die K\u00fcrzung beruht auf einem konzeptionellen Beschluss des Regierungsrats, was den Gemeinden mit einem separaten Schreiben mitgeteilt wurde (E. 4.2). Offen gelassen, ob dieses Schreiben als verbindliche generelle Weisung an die Gemeinden aufzufassen ist oder ob es nur die Kostenersatzpflicht zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe betrifft und damit keine direkte bindende Aussage \u00fcber die Bemessung der kommunalen Sozialhilfeleistungen enth\u00e4lt. Jedenfalls widerspricht es nicht der gesetzlich verankerten Pflicht, bei der Bemessung der Sozialhilfeleistungen auch \"individuelle Bed\u00fcrfnisse\" angemessen zu ber\u00fccksichtigen, wenn der Grundbedarf II aus Gr\u00fcnden einer rechtsgleichen und praktikablen Anwendung auf einen einheitlichen kantonalen Ansatz reduziert wird (E. 4.3). Der kantonalgesetzliche Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung des sozialen Existenzminimums wird durch die K\u00fcrzung des Grundbedarfs II nicht verletzt. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des \"sozialen Existenzminimums\" unterliegt n\u00e4mlich einem weiten Beurteilungsspielraum. Es ist noch gesetzeskonform, wenn der Grundbedarf II, der lediglich e i n e Leistungskomponente darstellt, ausfinanzpolitischen Gr\u00fcnden einheitlich reduziert wird (E. 4.1 und 4.4).\rDer Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit hat f\u00fcr die Bemessung der Leistungen nur beschr\u00e4nkte Bedeutung und kann nicht selbst\u00e4ndig angerufen werden (E. 5.1), auch wenn die Leistungseinbusse den Beschwerdef\u00fchrer hart trifft (E. 5.2). Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist nicht verletzt, weil der angefochtene (Rahmen-)Leistungsentscheid unter dem Vorbehalt der \u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse steht und daher unter den konkreten Umst\u00e4nden keine Vertrauensgrundlage schaffen konnte (E. 5.3).\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:01:21", "Checksum": "f881717f873393624380a039cd510990"}