{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-10-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00155_2005-10-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205425&W10_KEY=13823291&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5c5f3395132824515c166754a1d4930f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00155"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.10.2005  VB.2005.00155"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.10.2005  VB.2005.00155"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.10.2005  VB.2005.00155"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submissionsverfahren f\u00fcr das Abschleppen von falsch parkierten Fahrzeugen und Pannen- und Unfallfahrzeugen Soweit die Submission das Abschleppen von falsch parkierten Fahrzeugen im Auftrag der Stadtpolizei betrifft, liegt unstreitig eine \u00f6ffentliche Beschaffung vor. Auch Abschleppauftr\u00e4ge f\u00fcr Pannen- und Unfallfahrzeuge, welche die Polizei ohne Erm\u00e4chtigung der Fahrzeuginhaber erteilt, sind als \u00f6ffentliche Beschaffung f\u00fcr eigene Bed\u00fcrfnisse zu qualifizieren - unabh\u00e4ngig davon, ob diese Auftr\u00e4ge nachtr\u00e4glich vom Fahrzeuginhaber genehmigt werden. Hingegen werden mit den direkt durch den Fahrzeuginhaber oder durch die Polizeiorgane in direkter Stellvertretung des Fahrzeuginhabers erteilten Abschleppauftr\u00e4ge nicht in erster Linie eigene Bed\u00fcrfnisse des Gemeinwesens, sondern solche der Unfallbeteiligten befriedigt (E. 3.2.1). - Trotz eines \u00f6ffentlichen Interesses an der raschen Beseitigung der Fahrzeuge und an der Auswahl von geeigneten Abschleppdiensten, stellt der Abschleppdienst f\u00fcr Pannen- und Unfallfahrzeuge, der nicht dem Gemeinwesen gegen\u00fcber erbracht wird, keine Erf\u00fcllung einer staatlichen Aufgabe dar; damit liegt hier auch keine \u00f6ffentliche Beschaffung vor (E. 3.2.2). Das (Eignungs-) Kriterium, das gesamte Auftragsvolumen auf dem Gebiet der Stadt Z\u00fcrich m\u00fcsse mit einem einheitlichen Angebot abgedeckt werden, hat das Verwaltungsgericht schon in einem fr\u00fcheren Entscheid als zul\u00e4ssig beurteilt. Vorliegend sahen die Ausschreibungsunterlagen zudem ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit vor, mit Subunternehmern oder als Zusammenschluss mehrerer Unternehmer ein Angebot einzureichen. Die R\u00fcge, das Erfordernis eines \"einzigen Ansprechpartners\" verhindere einen wirksamen Wettbewerb, ist aus diesem Grund unbegr\u00fcndet (E.5). Gutheissung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:00:46", "Checksum": "08ad7de256951a52318e2aff5fb884a1"}