{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.08.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00160_24-08-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205296&W10_KEY=4467137&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "642927432cd7b728641ff13fbc7e2ec4"}, "Num": [" VB.2005.00160"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.24.0  VB.2005.00160"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.24.0  VB.2005.00160"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.24.0  VB.2005.00160"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausweisung | Der \u00fcber eine Niederlassungsbewilligung verf\u00fcgende Beschwerdef\u00fchrer mit Jahrgang 1958 befindet sich seit 1989 ununterbrochen in der Schweiz und hat eine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Zuchthaus wegen Bet\u00e4ubungsmittelhandel erwirkt. Sein Verschulden ist als schwer zu bezeichnen, wobei er bei der Tatbegehung eine grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt und skrupellos gehandelt hat. Es muss von einer erheblichen R\u00fcckfallgefahr ausgegangen werden. Zwar lebt er seit 16 Jahren in der Schweiz, davon verbrachte er allerdings die letzten Jahre im Strafvollzug und verf\u00fcgt ausserhalb der Familie \u00fcber kein soziales Netz. Eine Ausweisung f\u00fcr die Dauer von zehn Jahren erscheint zumutbar, um so mehr als die Ehefrau, eine Landsm\u00e4nnin, ihm ins Heimatland folgen w\u00fcrde. Angesichts der gesamten Umst\u00e4nde ist dabei hinzunehmen, dass eine R\u00fcckkehr f\u00fcr die beiden minderj\u00e4hrigen S\u00f6hne eine gewisse H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde. Abweisung UP/URB wegen Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:14:26", "Checksum": "34f29c3a64b3bdd8d355494587dbf187"}