{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-09-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00227_2005-09-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205382&W10_KEY=13823292&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9d05e33af9eb3102ea83cf1f81879f6d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00227"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.09.2005  VB.2005.00227"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.09.2005  VB.2005.00227"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.09.2005  VB.2005.00227"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission von Baumeisterarbeiten f\u00fcr Trafostation: Umstrittene Bewertung der Angebotspreise sowie der Schl\u00fcsselpersonen mit den Unterkriterien \"Referenzen\", \"Erfahrung\" und \"Ausbildung\". Die Bewertung der Angebotspreise durch die Beschwerdegegnerin gew\u00e4hrleistet nicht, dass der Preis das vorgesehene Gewicht von 80 % erh\u00e4lt. Die gew\u00e4hlte Art der Preisbewertung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts nicht zul\u00e4ssig (E. 3.1).  Da es sich vorliegend nicht nur um anspruchslose Arbeiten handelt, ist die von der Vergabebeh\u00f6rde vorgesehene Preisspanne von nur etwa 20 bis 30 % zu eng. Bei einer solchen Vergabe erscheint eine Preisspanne von 40 bis 50 % als realistisch; auch eine solche von 60 % liegt noch im Ermessensspielraum (E. 3.2). Die Aus\u00fcbung des der Vergabebeh\u00f6rde bei der Bewertung des Unterkriteriums \"Referenzen\" zustehenden Ermessens setzt voraus, dass die betreffenden Ausk\u00fcnfte eingeholt und dokumentiert werden, ansonsten der Beh\u00f6rde die tats\u00e4chlichen Grundlagen f\u00fcr ihren Ermessensentscheid fehlen (E. 4.2). Die Bewertung des Unterkriteriums \"Erfahrung\" erweist sich als unhaltbar (E. 4.3), diejenige des Unterkriteriums \"Ausbildung\" zwar als fragw\u00fcrdig, jedoch noch haltbar (E. 4.4). Obwohl die Vergabebeh\u00f6rde bei der Gleichwertigkeit zweier Angebote grunds\u00e4tzlich nach Ermessen w\u00e4hlen kann, w\u00fcrde im vorliegenden Fall ein Entscheid zugunsten der Mitbeteiligten ausser Acht lassen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin im Rahmen der erforderlichen Neubewertung der Referenzen noch bessere Noten erzielen kann. Der Vergabeentscheid ist aufzuheben und die Sache an die Vergabebeh\u00f6rde zur\u00fcckzuweisen (E. 5). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:33:25", "Checksum": "8d56e893d22b470ddcc812e6b577d57f"}