{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "12.08.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00250_12-08-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205259&W10_KEY=4467137&nTrefferzeile=97&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9347b7a277304f98c3b5f4c225faa59a"}, "Num": [" VB.2005.00250"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.12.0  VB.2005.00250"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.12.0  VB.2005.00250"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.12.0  VB.2005.00250"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | F\u00fcrsorgerecht; Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Deutschkurs; Kognition des Bezirksrats. Der Bezirksrat ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet seine umfassende \u00dcberpr\u00fcfungsbefugnis des Rekurses voll auszusch\u00f6pfen (E. 2.3). Entsprechend dem Grundsatz der Selbsthilfe und Selbstverantwortung sehen die SKOS-Richtlinien vor, dass Beitr\u00e4ge an eine Weiterbildung, Zweitausbildung oder Umschulung nur geleistet werden, wenn mit der Erstausbildung kein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann und dieses Ziel voraussichtlich mit der Weiterbildung, Zweitausbildung oder Umschulung erreicht wird oder wenn damit die Vermittlungsf\u00e4higkeit der betroffenen Person erh\u00f6ht werden kann (E. 3.1). Der Beschwerdef\u00fchrer ist nicht aufgrund seiner sprachlichen Defizite vermittlungsunf\u00e4hig, sondern aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden. Es ist ihm ohne weiteres m\u00f6glich, mit seinen bereits erworbenen Sprachkenntnissen nach seiner Genesung wieder eine Anstellung als Taxifahrer zu finden und so seinen Lebensunterhalt selbst\u00e4ndig zu bestreiten (E. 3.2).  Sozialhilferechtliche Leistungen sind als generell subsidi\u00e4re Leistungen (auch) immer erst dann auszurichten, wenn eine Anspruchsberechtigung aufgrund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu verneinen ist (E. 3.2). Abweisung (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:14:07", "Checksum": "f099e1a39d5d5d03461be78cc2f1ddf3"}