{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.03.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00254_25-03-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208500&W10_KEY=4467127&nTrefferzeile=56&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "240142a077eaa85fb61872175ddcf996"}, "Num": [" VB.2005.00254"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2005.00254"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2005.00254"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2005.00254"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Projektwettbewerb im selektiven Verfahren f\u00fcr Architekturleistungen (Polizei- und Justizzentrum Z\u00fcrich). Der Vergabebeh\u00f6rde steht bei der Pr\u00e4qualifikation der Bewerber ein grosser Ermessensspielraum zur Verf\u00fcgung. In dieses Ermessen greift das Verwaltungsgericht, dem keine \u00dcberpr\u00fcfung der Angemessenheit des Entscheids zusteht, nicht ein. Sollten jedoch bei der Aus\u00fcbung des Ermessens sachfremde Gesichtspunkte ber\u00fccksichtigt worden sein, w\u00fcrde dies einen Missbrauch des Ermessens darstellen, der zur Aufhebung des Entscheids f\u00fchren m\u00fcsste (E. 5.3.1). Die zu beurteilende Vergabe hatte einen anspruchsvollen Planungsauftrag zum Gegenstand, dessen Erfolg wesentlich davon abhing, dass die Parteien vertrauensvoll zusammenarbeiten k\u00f6nnen. In einer solchen Situation muss es zul\u00e4ssig sein, bei der Auswahl des Planers alle Gesichtspunkte mit einzubeziehen, die einer guten Zusammenarbeit objektiv im Wege stehen k\u00f6nnten. Angesichts der schwer wiegenden Auseinandersetzungen, die zwischen der Beschwerdef\u00fchrerin und der Beschwerdegegnerin im Zusammenhang mit einem anderen Projekt bestanden, w\u00e4re es nachvollziehbar, wenn die bei der vorliegenden Vergabe beteiligten Vertreter der Beschwerdegegnerin zur \u00dcberzeugung gelangt w\u00e4ren, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit der Beschwerdef\u00fchrerin vorderhand nicht m\u00f6glich sei. Unter den besonderen Umst\u00e4nden des vorliegenden Falles w\u00fcrde dies keine unzul\u00e4ssige Ber\u00fccksichtigung eines sachfremden Gesichtspunkts darstellen und w\u00e4re nicht zu beanstanden (E. 5.3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:50", "Checksum": "6a32238911ceb6eea587b46b4cb4470c"}