{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.02.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00279_07-02-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205678&W10_KEY=4467136&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "333f19033b9a5b0bf5c9aa86ffd4521d"}, "Num": [" VB.2005.00279"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2005.00279"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2005.00279"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2005.00279"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Konzession | Konzession f\u00fcr die Beanspruchung des \u00f6ffentlichen Grundes f\u00fcr ein unterirdisches Anlieferungssystem (Im Streit liegen die Konzessionsgeb\u00fchr, die Konzessionsdauer und die Verpflichtung der Erstellerin der neuen Anlagen, sich in das bestehende Anlieferungssystem einzukaufen.) Eintretensfragen (E. 1.1-1.3). Ein zweiter Schriftenwechsel ist nicht erforderlich (E. 1.4). Die Verf\u00fcgung des st\u00e4dtischen Tiefbauamtes, womit dieses in Anwendung einer Nebenbestimmung der Konzession die Einkaufssumme festgesetzt hat, ist nicht nichtig (E. 2.1-2.2). Diesbez\u00fcglich liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Geh\u00f6r (E. 2.3) und des Anspruchs auf eine Begr\u00fcndung (E. 2.4) vor. Punkte, die in der fr\u00fcher erteilten Baubewilligung thematisiert waren, sind als Vorbehalte zur Baubewilligung aufzufassen, die keine weiteren Entscheide pr\u00e4judizieren (E. 3.1). Der Grundsatz und Treu und Glauben ist nicht verletzt (E. 3.2). Rechtsgrundlagen zur Inanspruchnahme des \u00f6ffentlichen Grundes: Die Inanspruchnahme ist unter anderem dann geb\u00fchrenfrei, wenn diese durch eine planungsrechtliche Festlegung erlaubt wird. Der zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt festgesetzte Gestaltungsplan stellt eine solche planungsrechtliche Festlegung dar (E. 4 Ingress, 4.1). Der Wortlaut der anwendbaren PBG-Norm, die Materialien und die Rechtsprechung legen keine Auslegung nahe, welche die Folge der Geb\u00fchrenfreiheit nur restriktiv zur Anwendung kommen l\u00e4sst (E. 4.2). Das anwendbare Recht enth\u00e4lt keine konkreten Hinweise auf die zul\u00e4ssige Konzessionsdauer. Einen Anhaltspunkt liefert die Dauer der Amortisation der get\u00e4tigten Investitionen (E. 5.3). Es ist davon auszugehen, dass die Investitionen innerhalb von 25 Jahren abgeschrieben werden k\u00f6nnen (E. 5.4). Einen Anspruch auf eine lang dauernde oder gar unbefristete Konzession gibt es unter den vorliegenden Umst\u00e4nden nicht (E. 5.5). Die fr\u00fchere Praxis spricht unter den heutigen Verh\u00e4ltnissen nicht gegen eine Befristung (E. 5.6). Die verf\u00fcgungsm\u00e4ssig (E. 5.2)festgelegteK onzessionsdauer von 25 Jahren ist deshalb haltbar (E. 5.7).\r\rDie Erstellerin der Anlieferungsanlage kann zum Einkauf weder gest\u00fctzt auf eine vertragliche Grundlage noch aufgrund von h\u00f6chstens analog anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet werden (E. 6.3-6.4). Ein angebliches \u00f6ffentliches Interesse am Einkauf reicht nicht aus (E. 6.5). Die Erstellerin hat sich nicht treuwidrig verhalten (E. 6.7).\r\rDas Gemeinwesen darf nicht gest\u00fctzt auf seine Stellung als Eigent\u00fcmer an Teilen der Anlieferungsanlage die Erstellerin verf\u00fcgungsweise verpflichten, mit den andern Benutzern eine Benutzungsordnung zu vereinbaren (E. 7.3-7.4).\r\rRegelung der Nebenfolgen (E. 8)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:30", "Checksum": "e9a5fb7a56da115bf24808f39b0a755a"}