{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-05-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00349_2006-05-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205862&W10_KEY=13823289&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8ccd7ae5f09fa6afc147d28f335ce800"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00349"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.05.2006  VB.2005.00349"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.05.2006  VB.2005.00349"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.05.2006  VB.2005.00349"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und UVP-Pflicht | Umnutzung eines Industrie-/Gewerbegeb\u00e4udes. Eine Umweltschutzorganisation ist zur R\u00fcge legitimiert, eine UVP sei zu Unrecht unterlassen worden (Art. 55 USG). Auf den Rekurs wurde zu Recht eingetreten (E. 3). Das Errichten eines Zauns zwischen zwei Liegenschaften und die Aussage des Parteivertreters anl\u00e4sslich des Augenscheins, dass der Zaun als Auflage in die Baubewilligung aufgenommen werden k\u00f6nne, enth\u00e4lt das Einverst\u00e4ndnis mit den f\u00fcr die rechtliche Sicherung des Fortbestands des Zauns erforderlichen Anordnungen und ist keinesfalls nur eine Vergleichsofferte (E. 4.2). Die Schwellenwerte f\u00fcr eine UVP werden hier \u00fcberschritten, wenn Parkpl\u00e4tze und Verkaufsfl\u00e4che auf dem direkt angrenzenden Grundst\u00fcck mitber\u00fccksichtigt werden. Ohne den Zaun bzw. andere bauliche Vorkehrungen kann mit dem Fahrzeug direkt von der einen zur anderen Liegenschaft gewechselt und das insgesamt vorhandene Parkplatzangebot genutzt werden. Ohne die bauliche Trennung w\u00fcrden die auf den beiden angrenzenden Liegenschaften vorhandenen Parkfelder faktisch eine einheitliche Parkierungsanlage bilden. Ein funktionaler Zusammenhang ist damit hergestellt, ohne dass es dazu eines (weiteren) Zusammenwirkens der Eigent\u00fcmer bedarf (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:36:21", "Checksum": "a5b90423df0bedcab445ad2ce6bf01da"}