{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.12.2005", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00453_14-12-2005.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205632&W10_KEY=4467137&nTrefferzeile=3&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "81627c2e54cb5d5e0369a40967eb2e60"}, "Num": [" VB.2005.00453"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05..2.14.1  VB.2005.00453"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05..2.14.1  VB.2005.00453"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05..2.14.1  VB.2005.00453"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Warnungsentzug nach Kollision mit zwei Fussg\u00e4ngern, die ihren schweren Verletzungen erlagen. Der Beschwerdef\u00fchrer l\u00e4sst eine weitere Reduktion der Entzugsdauer um vier auf zwei Monate beantragen. Der Beschwerdef\u00fchrer hat in objektiver Hinsicht den Verkehr in schwerer Weise im Sinn von Art. 16 Abs. 3 lit. a SVG gef\u00e4hrdet (E. 3). Sodann ist von einem recht schweren Verschulden des Beschwerdef\u00fchrers im Sinn von Art. 33 Abs. 2 VZV auszugehen: Er h\u00e4tte selbst im - aufgrund der \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse sehr unwahrscheinlichen - Fall, dass die beiden Fussg\u00e4nger die Strasse jenseits des Fussg\u00e4ngerstreifens betreten h\u00e4tten, gen\u00fcgend Zeit gehabt, auf die Fussg\u00e4nger aufmerksam zu werden und rechtzeitig zu bremsen und anzuhalten. Auch der Einwand, dass die Kollison h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen, wenn der Beschwerdef\u00fchrer etwa eine Sekunde fr\u00fcher reagiert h\u00e4tte, vermag ihn nicht zu entlasten. Ebenso gehen die Ausf\u00fchrungen des Beschwerdef\u00fchrers zur unbestritten nicht angepassten Geschwindigkeit an der Sache vorbei. Sodann bewertete auch die Strafbeh\u00f6rde das Verschulden des Beschwerdef\u00fchrers als ziemlich schwer (E. 4.2). Bei gesamthafter W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde erweist sich die Entzugsdauer von sechs Monaten somit als angemessen (E. 4.3). Abweisung (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:28", "Checksum": "efafd3c2e0b284ea52f822c77d04ed91"}