{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.02.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00456_07-02-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205670&W10_KEY=4467136&nTrefferzeile=73&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d0bf1bdfc4e09d9aacfdea1a28390d94"}, "Num": [" VB.2005.00456"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2005.00456"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2005.00456"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2005.00456"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligungen | Seerestaurant im Uferbereich des Greifensees: Bau- und Volkswirtschaftsdirektion verweigerten diverse Bewilligungen; der Regierungsrat hob die angefochtenen Verf\u00fcgungen auf und wies die Sache zum Neuentscheid und insbesondere zur Festlegung des Konzessionsinhalts an die beiden Direktionen zur\u00fcck: Der Rheinaubund ist eine beschwerdeberechtigte Organisation im Sinne von Art. 12 NHG und deshalb zur Beschwerde legitimiert (E.1). Das Projekt erfordert verschiedene Bewilligungen, die zum Teil noch nicht er\u00f6ffnet wurden. Er\u00f6ffnet wurden vorweg nur die negativen Entscheide der beiden Direktionen (E.2.1). Grundz\u00fcge der Koordinationspflicht (E.2.2). Die Frage der mangelnden Koordination muss nicht beurteilt werden. Aufgrund der R\u00fcckweisung an die beiden Direktionen k\u00f6nnen die inhaltliche Abstimmung und die m\u00f6glichst gleichzeitige Er\u00f6ffnung der mehreren ausstehenden Verf\u00fcgungen ohne weiteres nachgeholt werden, da mit der R\u00fcckweisung das erstinstanzliche Bewilligungsverfahren grunds\u00e4tzlich wieder offen ist (E.2.3). Es ist umstritten, ob das Projekt zonenkonform ist oder einer Ausnahmebewilligung bedarf (E.3.2). Das Restaurantgeb\u00e4ude ist zonenkonform. Der Regierungsrat hat es zu Recht verworfen, den konkreten Standort erneut daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob ihm allf\u00e4llige Interessen des Landschaftschutzes entgegenstehen (E.3.4). Terasse und Cabane ben\u00f6tigen hingegen eine Ausnahmebewilligung. R\u00fcckweisung an die Direktionen, welche insbesondere die Standortgebundenheit zu pr\u00fcfen haben (E.3.5). Es ist umstritten, ob eine Ufervegetation vorliegt, und falls ja, ob diese durch das Projekt zum Absterben gebracht wird (E.4.3). Das Vorhandensein von Ufervegetation ist zu bejahen (E.4.3.1). Diese wird teilweise zum Absterben gebracht (E.4.3.2). Das Projekt ben\u00f6tigt eine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 22 NHG (E.4.3.3). R\u00fcckweisung zur Pr\u00fcfung der Frage, ob die Bewilligung gem\u00e4ss Art. 22 Abs. 2 NHG erteilt werden kann (E.4.4). Die R\u00fcckweisung der Sache zur erneuten Pr\u00fcfung der Rodungsbewilligung ist zu best\u00e4tigne (E.5). Bei der Erteilung der kantonalen wasserrechtlichen Konzession sind die \u00f6ffentlichen Interessen zu wahren (E.6). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung der Sache an die Direktionen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:29", "Checksum": "1262982e2059643493d0196a6b90b819"}