{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.03.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00457_02-03-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205713&W10_KEY=4467136&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "af2373abebed909bef2a5184497a1a4e"}, "Num": [" VB.2005.00457"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.02.0  VB.2005.00457"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.02.0  VB.2005.00457"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.02.0  VB.2005.00457"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Heilanpreisung | Heilanpreisung: Darf auf einer Zahnpastentube der Hinweis \"zahnmedizinisch vorbeugend\" verbunden mit einem Aesculap-Natter-Symbol aufgedruckt werden? Ein zweiter Schriftenwechsel ist nicht notwendig (E. 1.2). Weil der Einreichung einer Beschwerde von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukommt, muss diese nicht speziell erteilt werden (E. 1.3). Anwendbares Recht (E. 1.4). Rechtsgrundlagen im Bundesrecht, Begriffsbestimmungen (E. 2). Bei Zahnpasten (zu den Kosmetika z\u00e4hlend) sind (n\u00e4her umschriebene) Anpreisungen von Wirkungen namentlich zur Kariesprophylaxe zul\u00e4ssig, die mehr durch regelm\u00e4ssiges Z\u00e4hneputzen als durch die Verwendung einer bestimmten Zahnpaste beeinflusst werden (E. 3.1.1). Der Hinweis \"zahnmedizinisch vorbeugend\" zusammen mit dem Aesculap-Natter-Symbol l\u00e4sst gesamthaft den Eindruck entstehen, dass die Verwendung der Zahnpaste eine zahnmedizinisch umfassende vorbeugende Wirkung hat; eine solche Anpreisung sprengt den gesetzlichen Rahmen (E. 3.1.2 f.). Das Cassis de Dijon-Prinzip gilt f\u00fcr die Schweiz nicht: Es kommt weder \u00fcber eine Anwendung des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (E. 3.2.1 f.) noch \u00fcber eine Vorwirkung (E. 3.2.3) zum Zug. Aus dem Freihandelsabkommen Schweiz-EU, das im hier interessierenden Bereich nicht direkt anwendbar ist, l\u00e4sst sich nichts zugunsten einer Zulassung der Zahnpaste mit dem genannten Hinweis ableiten (E. 3.3). Es widerspricht weder dem Grundsatz von Treu und Glauben noch dem Vertrauensschutzprinzip, wenn die Beh\u00f6rden bislang nicht eingeschritten sind. Im Bereich des Rechts der Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde gilt n\u00e4mlich das Prinzip der Selbstkontrolle, wonach derjenige, der ein Produkt in Verkehr bringt, daf\u00fcr zu sorgen hat, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht (E. 3.4). Abweisung; Ansetzung einer Frist von 6 Monaten nach Zustellung des Entscheids zur Anpassung der Beschriftung (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:39", "Checksum": "4a6e6d243e9ef011c66f588d6c9656fb"}