{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-03-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00543_2006-03-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205774&W10_KEY=13823289&nTrefferzeile=78&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d5fd19d196e8a95ff503abba7bac8d53"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2005.00543"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.03.2006  VB.2005.00543"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.03.2006  VB.2005.00543"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.03.2006  VB.2005.00543"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Schwimmbadtechnik Kinderplanschbecken Seebad Uster. Der Einbezug des Preises f\u00fcr die Option \"Erzeugen von Wasserbildern\" in den Gesamtbetrag der Offerte stellt einen offensichtlichen Fehler der Mitbeteiligten dar, der im Rahmen der Bereinigung gest\u00fctzt auf \u00a7 29 Abs. 2 SubmV berichtigt werden durfte. Anders verh\u00e4lt es sich bei der Korrektur, welche die Beschwerdegegnerin bei der Position \"Steuerschrank\" vorgenommen hat: Allein die Tatsache, dass die Korrektur einer telefonischen Nachfrage beim Anbieter bedurfte, zeigt, dass der Fehler nicht offensichtlich war. Dasselbe gilt auch f\u00fcr die Mehrwertsteuer. Der Offerte der Mitbeteiligten l\u00e4sst sich kein Hinweis darauf entnehmen, dass die Mehrwertsteuer bereits in den einzelnen Teilleistungen mitenthalten gewesen ist. Sodann ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die Mitbeteiligte durch die Darstellung in den Ausschreibungsunterlagen zu ihrem Fehler veranlasst worden sein k\u00f6nnte. Offensichtlich zul\u00e4ssig ist dagegen die Bereinigung von Rabatt und Skonto aufgrund des um die Option \"Erzeugen von Wasserbildern\" verminderten Gesamtbetrags (E. 2.3). Beschr\u00e4nkt sich die Bereinigung der Offerte der Mitbeteiligten auf den zul\u00e4ssigen Umfang, so liegt der massgebliche Angebotspreis der Mitbeteiligten \u00fcber dem von der Beschwerdef\u00fchrerin offerierten. Nachdem die Beschwerdef\u00fchrerin und die Mitbeteiligte bei den qualitativen Kriterien dieselbe Punktzahl erreicht haben, liegt die Beschwerdef\u00fchrerin somit insgesamt an erster Stelle (E. 2.4). R\u00fcgen betreffend die Zuschlagskriterien \"fachliche Kompetenz\", \"Referenzen\" und \"eigene Infrastruktur\" (E. 3). Gutheissung (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:35:24", "Checksum": "666d6a8d57488ae2d96814b24827954d"}