{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.05.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00567_24-05-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205892&W10_KEY=4467135&nTrefferzeile=81&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dc49e7d45ebe7579bafadecefec40972"}, "Num": [" VB.2005.00567"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.24.0  VB.2005.00567"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.24.0  VB.2005.00567"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.24.0  VB.2005.00567"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | Strassenprojekt (Ausbau einer Gemeindestrasse; R\u00fcckweisung des Bezirksrats an die Gemeinde zur Abkl\u00e4rung einzelner Aspekte; Anfechtung durch drei Anwohner) Der R\u00fcckweisungsentscheid ist in den angefochtenen Punkten einem Endentscheid gleichzusetzen, der mit Beschwerde angefochten werden kann (E. 1.1). Die Beschwerdeschrift eines einzelnen Beschwerdef\u00fchrers gen\u00fcgt den Anforderungen an Antrag und Begr\u00fcndung, weshalb auf die Frage einer allf\u00e4lligen Wiederherstellung der Beschwerdefrist nicht n\u00e4her einzugehen ist (E. 1.2). Ein Augenschein ist nicht notwendig (E. 1.3). Abwicklung des Projektfestsetzungsverfahrens nach altem Recht bzw. nach neuem, nach Inkrafttreten der VRG-Revision ab 1998 geltendem Recht (E. 2.1). Der Bezirksrat wandte zu Unrecht das alte Recht an und genehmigte das Projekt vor Durchf\u00fchrung des Planauflageverfahrens. Einer Genehmigung h\u00e4tte es im \u00dcbrigen nicht bedurft, weil das Projekt im Baulinienbereich liegt und deshalb die mit der Genehmigung verbundene Erteilung des Enteignungsrechts nicht n\u00f6tig ist (E. 2.2). Zu Unrecht ist der Gemeinderat auf im Planauflageverfahren erhobene Einsprachen nicht eingetreten. Ebenfalls zu Unrecht hat der Bezirksrat f\u00fcr Begehren, welche den Umfang der Enteignung betreffen, ein separates \"Parallelverfahren\" er\u00f6ffnet, das nun gegenstandslos wird. Die mit dem Strassengesetz in der ab 1998 geltenden Fassung angestrebte Koordination der Beurteilung der verschiedenen R\u00fcgen konnte so nicht erreicht werden (E. 2.3, 2.5). Die erhobenen R\u00fcgen betreffen entweder die erw\u00e4hnten M\u00e4ngel in der Koordination nicht oder diese wurden im Lauf des Verfahrens geheilt, oder es sind sonstwie den Beschwerdef\u00fchrern keine Nachteile erwachsen, weshalb der Rekursentscheid (aus diesen Gr\u00fcnden) nicht aufzuheben ist (E. 2.4). Es ist nicht rechtsverletzend, wenn im Entscheid des Bezirksrats die mitwirkenden Personen nicht angegeben wurden und wenn im kommunalen Verfahren ein Ingenieurb\u00fcro beigezogen wurde, solange dieses keine hoheitlichenFunktionen wahrgenommen hat (E. 3.1)\rDie Vereinigung der Rekurse bzw. der Beschwerden ist nicht zu beanstanden (E. 3.2).\rMit der R\u00fcge, das Strassenprojekt sei nicht mit den anderen notwendigen kantonalen Bewilligungen koordiniert, wird der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren in unzul\u00e4ssiger Weise erweitert (E. 4.1, 4.2).\rDer fr\u00fcher festgesetzte Erschliessungsplan kann heute unter den vorliegenden Konstellation nicht mehr akzessorisch \u00fcberpr\u00fcft werden (E. 5.3).\rDas festgesetzte Strassenprojekt, soweit es nicht zur\u00fcckgewiesen wird, ist hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung im Rahmen der beschr\u00e4nkten Kognition des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (E. 6.2, 6.3).\rAbweisung. Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 7)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:13:42", "Checksum": "150265fea72995c1d2647e7e52e48501"}