{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "31.05.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00573_31-05-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205889&W10_KEY=4467135&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c7f216f48be6ee2f4156aade80a68236"}, "Num": [" VB.2005.00573"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.31.0  VB.2005.00573"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.31.0  VB.2005.00573"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.31.0  VB.2005.00573"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Tiefbauarbeiten f\u00fcr Kanalisation. Die von der Beschwerdegegnerin gew\u00e4hlte Bewertungsmethode ist an sich geeignet, die Benotung l\u00e4uft jedoch dem Erfordernis der Transparenz zuwider, wenn das Kriterium je nach der Bewertung der Leistung der anderen Anbieter unterschiedliche Bewertungen erh\u00e4lt, und nicht auf die Bandbreite der erzielbaren Punkte abgestellt wird. Diese Bewertungsmethode ist f\u00fcr die Beteiligten nicht vorhersehbar. Ebenso erschwert eine Notenskala die rechnerische \u00dcberpr\u00fcfung, deren tiefster Wert nicht bei Null, sondern bei Eins angesetzt ist (E. 4.3). Die Verwendung eigener Erfahrungen anstatt Referenzen Dritter ist zul\u00e4ssig. Die eigenen Erfahrungen sind konkret zu beschreiben, um eine objektive Beurteilung und die Vergleichbarkeit zu gew\u00e4hrleisten. Die Benotung ist sachlich nachvollziehbar und liegt innerhalb des der Vergabestelle zustehenden erheblichen Beurteilungsspielraums (E. 5.3). Soweit durch den Gegenstand der Vergabe begr\u00fcndet, ist es zul\u00e4ssig, ein Zertifikat f\u00fcr eine Qualit\u00e4tssicherung (QS) f\u00fcr die Beurteilung des Zuschlagskriteriums \"Qualit\u00e4t\" heranzuziehen. Das Unterkriterium \"Struktur Firma\" ist wenig aussagekr\u00e4ftig und einer konkreten Bewertung nicht zug\u00e4nglich. Beim Unterkriterium \"Lehrlingsausbildung\" handelt es sich nicht um ein leistungsorientiertes Kriterium, da es sich nicht auf den wirtschaftlichen Nutzen des Angebots bezieht, sondern einem leistungsfremden, sozialpolitischen Ziel dient. Die Lehrlingsausbildung darf nicht als Unterkriterium f\u00fcr die Qualit\u00e4t des Angebots verwendet werden, weil es sich nicht auf die geforderte Leistung bezieht (E. 6.2). Abweisung (E. 7).  Kostenauflage an die Beschwerdegegnerin (E. 8)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:13:45", "Checksum": "f2a82a497da143bbb7944378c8c2e8e8"}