{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.05.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00582_05-05-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205869&W10_KEY=4467135&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b3496fb20a83f3687d861abdc7e5ef84"}, "Num": [" VB.2005.00582"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.05.0  VB.2005.00582"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.05.0  VB.2005.00582"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.05.0  VB.2005.00582"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission. Bewertung der Zuschlagskriterien Angebotspreis und Referenzobjekte. Bei der Bewertung des Angebotspreises steht der Vergabestelle ein erhebliches Ermessen zu. Die Bewertung muss indes der im Voraus bekannt gegebenen Gewichtung des Kriteriums \"Preis\" Rechnung tragen. Insbesondere ist auch beim Kriterium \"Preis\" nur die tats\u00e4chlich in Frage kommende Bandbreite zu ber\u00fccksichtigen. Die Gewichtung des Angebotspreises muss gew\u00e4hrleisten, dass der Preis ein Gewicht erh\u00e4lt, das der bekannt gegebenen Reihenfolge der Zuschlagskriterien entspricht (E. 5.2). Trotz Komplexit\u00e4t des Bauauftrages erscheint eine Preisspanne von 100 % unrealistisch. Eine Preisspanne von 50 % ist indes nicht zu beanstanden. Dass die eingereichten Angebote in Bezug auf den Angebotspreis nur etwas mehr als 30 % auseinander liegen, steht dem nicht entgegen, da auch beim Kriterium \"Preis\" das untere Ende der Notenskala bei einem wirklich schlechten Wert anzusetzen ist. Eine Preisgewichtung von 60 % ist jedenfalls vertretbar und tr\u00e4gt der bekannt gegebenen Reihenfolge der Zuschlagskriterien Rechnung (E. 5.3). Wenn der Beschwerdef\u00fchrerin die Gewichtung des Preises nicht aus fr\u00fcheren Vergaben bekannt war, kann sie aus dem Vertrauensschutz nichts zu ihren Gunsten ableiten (E. 5.3.). M\u00e4ngel bei der Bewertung des Kriteriums \"Referenzobjekte\": Bei der Aufzeichnung von Referenzausk\u00fcnften ist nebst dem Inhalt der Auskunft zumindest festzuhalten, wann und von wem sie eingeholt wurden, wer die Auskunft erteilte und auf welchem Wege dies geschah (E. 6.3). Ein detaillierter Vergleich der Referenzobjekte ist nicht \u00fcblich und muss, wenn schon, bei allen Anbietern gleichermassen durchgef\u00fchrt werden (E. 6.4.3). Gutheissung der Beschwerde. R\u00fcckweisung an die Vergabeinstanz zur Erteilung des Zuschlags an die Beschwerdef\u00fchrerin. Keine direkte Vergabe durch das Verwaltungsgericht aus R\u00fccksicht auf allenfalls erforderliche Nebenbestimmungen oder erg\u00e4nzende vertragliche Regelungen (E. 7)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:13:31", "Checksum": "ce68f81180112e41cf1ebf3f37cb5b6b"}