{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.03.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2005-00599_23-03-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205764&W10_KEY=4467136&nTrefferzeile=23&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a5c397d3d5184cc0ba8bc90a3b0b5200"}, "Num": [" VB.2005.00599"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.23.0  VB.2005.00599"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.23.0  VB.2005.00599"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.23.0  VB.2005.00599"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligung zur Besch\u00e4ftigung als Assistenzarzt | Bewilligung zur Besch\u00e4ftigung eines Assistenz-Zahnarztes Die angefochtene Bewilligungsverweigerung der Gesundheitsdirektion unterliegt der direkten Beschwerde an das Verwaltungsgericht (E. 1.1). Auf die Beschwerde ist einzutreten, soweit es um die Interessen des praxisberechtigten und Beschwerde f\u00fchrenden Zahnarztes geht, nicht aber soweit es um die Interessen des Zahnarztes geht, um dessen Anstellung als Assistenz-Zahnarzt ersucht wird (E. 1.2). Die Bewilligung der Anstellung von Zahn\u00e4rzten ohne eidgen\u00f6ssisch anerkanntes Diplom wird zwar vom kantonalen Gesundheitsrecht nicht vorgesehen, doch liegt die Zulassung dieser Zahn\u00e4rzte in einer unter dem Zahn\u00e4rztenotstand vor rund 30 Jahren etablierten, inzwischen wieder aufgegebenen Praxis der Gesundheitsdirektion begr\u00fcndet. Es liegt im Ermessen der Gesundheitsdirektion, die erteilten Bewilligungen unter den heutigen Umst\u00e4nden jeweils nur noch bis zum Erreichen des Pensionierungsalters zu verl\u00e4ngern (E. 2.3). Die vom Beschwerdef\u00fchrer erw\u00e4hnten F\u00e4lle, in denen angeblich eine Besch\u00e4ftigung eines Assistenz-Zahnarztes \u00fcber das Pensionierungsalter bewilligt wurde, sind nicht mit der zu beurteilenden Konstellation zu vergleichen (E. 2.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:48", "Checksum": "e66c1d49a21139844df1328dfab9bcaf"}