{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.04.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00024_07-04-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205810&W10_KEY=4467136&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0201ce1c40ffa84ada10cb59d7a1e1cd"}, "Num": [" VB.2006.00024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2006.00024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2006.00024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.07.0  VB.2006.00024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baumschutz | Verweigerung von vorsorglichen Massnahmen zum Schutz von B\u00e4umen mangels Schutzw\u00fcrdigkeit. Nichteintretensbeschluss des Bezirksrats gegen den hiergegen erhobenen Rekurs: Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts. Der Beschwerdef\u00fchrer ist vom angefochtenen Nichteintretensbeschluss, welcher ihm die Rekurslegitimation abspricht, ber\u00fchrt und hat ein schutzw\u00fcrdiges Interesse an dessen Aufhebung (E.1). Das Begehren um Erlass vorsorglicher Massnahmen war gegenstandslos geworden, da die infrage stehenden B\u00e4ume und Hecken bereits beseitig worden sind. Diesbez\u00fcglich erweist sich der vorinstanzliche Nichteintretensbeschluss als richtig. Sinngem\u00e4ss zielte das Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers aber auch auf eine Inventarisierung und/oder Unterschutzstellung (E.2). Die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen befinden sich in \u00a7 209-213 PBG (E.3). Ein Anspruch auf Mitwirkung im Inventarisationsverfahren ist auch in jenen F\u00e4llen zu verneinen, in denen eine Privatperson gest\u00fctzt auf \u00a7 209 PBG den Erlass einer vorsorglichen Massnahme verlangt und damit die Inventarisierung und/oder Unterschutzstellung von Schutzobjekten anstrebt (E.4). Der vorinstanzliche Nichteintretensbeschluss w\u00e4re auch deswegen zu sch\u00fctzen, weil sich die darin enthaltenen Erw\u00e4gungen zur Rekurslegitimation ebenfalls als zutreffend erweisen (E.5). Abweisung der Beschwerde und Kostenfolge (E.7)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:52", "Checksum": "6c44d0b7b0f8b7ff182f61c0ac3b6b36"}