{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.12.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00034_06-12-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206351&W10_KEY=4467134&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "89fc118f676bb9072b9569211e21c16f"}, "Num": [" VB.2006.00034"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.06.1  VB.2006.00034"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.06.1  VB.2006.00034"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.06.1  VB.2006.00034"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Kontrolle der Sendeleistung und Senderichtung von Mobilfunkanlagen. Einbindung der Mobilfunkanlage in Qualit\u00e4tssicherungssystem. Mit den neuesten Entscheiden hat das Bundesgericht seine urspr\u00fcngliche Rechtsprechung, nach welcher der Immissionsprognose in jedem Fall die gesamte technisch m\u00f6gliche Sendeleistung und der gesamte technisch m\u00f6gliche Sendewinkel zugrunde gelegt werden mussten, dahin gehend pr\u00e4zisiert, dass die Einhaltung der bewilligten Sendeleistung und Senderichtung auch auf andere Weise als aufgrund der Hardwarekonfiguration gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nne. Es kann heute davon ausgegangen werden, dass ein Qualit\u00e4tssicherungssystem gem\u00e4ss Rundschreiben des BAFU vom 16. Januar 2006 als geeignetes Mittel zur Kontrolle der variablen Parameter einer Mobilfunkanlage anerkannt wird. Allf\u00e4llige M\u00e4ngel dieses Systems, welches auf einer formalisierten Selbstkontrolle beruht, k\u00f6nnen aufgrund der Erfahrungen, die Ende 2007 ausgewertet werden sollen, behoben werden, und f\u00fcr den Fall, dass Stichprobenkontrollen dessen Verl\u00e4sslichkeit grunds\u00e4tzlich in Frage stellen, sieht das BAFU in seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2006 eine umgehende Information der Vollzugsbeh\u00f6rden und entsprechende Konsequenzen f\u00fcr die Netzbetreiberinnen vor. In diesem Sinn hat das Bundesgericht denn auch in seinen j\u00fcngsten Entscheiden lediglich verlangt, dass die Baubewilligung mit einer Auflage erg\u00e4nzt wird, welche die Betreiberin der Mobilfunkanlage zur Einbindung derselben in ihr Qualit\u00e4tssicherungssystem verpflichtet (E. 4.4). Teilweise Gutheissung. Erg\u00e4nzung der Baubewilligung mit Auflage, die streitige Mobilfunkanlage in Qualit\u00e4tssicherungssystem der Betreiberin einzubinden."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:26:34", "Checksum": "6885463a391cb72885054abd2cd44a65"}