{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-08-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00051_2006-08-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206041&W10_KEY=13823288&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5d120e90386e08d8312fc29c16881f3a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2006.00051"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.08.2006  VB.2006.00051"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.08.2006  VB.2006.00051"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.08.2006  VB.2006.00051"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zulassung zum z\u00fcrcherischen Schuldienst und Anerkennung der Ausbildung | Der Beschwerdef\u00fchrer beantragte die definitive Zulassung zum z\u00fcrcherischen Schuldienst f\u00fcr die Unterstufe und f\u00fcr die 4. Klasse der Primarstufe sowie die Anerkennung seiner Ausbildung in den F\u00e4chern Deutsch und Werken. Er beruft sich dabei auf das Gleichbehandlungsgebot. Seine Situation sei mit derjenigen von drei Lehrpersonen vergleichbar, welche im gleichen Zeitraum nach derselben (deutschen) Studien- und Pr\u00fcfungsordnung wie er studiert h\u00e4tten. Die Situation des Beschwerdef\u00fchrers kann durchaus mit derjenigen der drei Lehrpersonen verglichen werden (E. 4.1.2). Die Vorinstanz kann sich jedoch auf einen sachlichen Grund daf\u00fcr berufen, die Situationen unterschiedlich zu behandeln. Selbst wenn man von einer Praxis\u00e4nderung ausgehen wollte, liesse sich diese auf ernsthafte und sachliche Gr\u00fcnde st\u00fctzen. Die \u00c4nderung erfolgt zudem in grunds\u00e4tzlicher Weise (E. 4.1.3). Die Ungleichbehandlung des Beschwerdef\u00fchrers im Vergleich zu den drei Lehrpersonen ist demzufolge gerechtfertigt (E. 4.1.4). Die Vorinstanz durfte die vollst\u00e4ndige Anerkennung der F\u00e4cher Deutsch und Werken verweigern (E. 4.2). Die Anzahl und der Umfang der zu absolvierenden Module sind nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens, weshalb auf das Eventualbegehren zu Antrag 2 nicht einzutreten ist (E. 4.3). Es liegt keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs vor (E. 4.4). Abweisung soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:37:18", "Checksum": "87d94def4f42b82649159e189bce83f2"}