{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-10-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00102_2006-10-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206236&W10_KEY=13823288&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "eaa1f6da0e2fda81ad8a1e334a58bb39"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2006.00102"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.10.2006  VB.2006.00102"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.10.2006  VB.2006.00102"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.10.2006  VB.2006.00102"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschaffung eines Geografischen Informationssystems (GIS): Ausschlussgrund. Grundsatz der Gleichbehandlung der Anbietenden. Vergleichbarkeit der Offerten. Wenn die Mitbeteiligte (indem sie bei der Vergabebeh\u00f6rde vorhandene Lizenzen ber\u00fccksichtigt) \"Concurrent User\"-Lizenzen statt \"Volllizenzen\" anbietet, stellt dies keine einen wesentlichen Mangel darstellende Unvollst\u00e4ndigkeit des Angebots dar, die zum Ausschluss vom Vergabeverfahren f\u00fchren w\u00fcrde. Anders verhielte es sich nur, wenn an der Nutzbarkeit der bei der Vergabebeh\u00f6rde bereits vorhandenen Lizenzen begr\u00fcndete Zweifel best\u00fcnden, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft (E. 5). Die Submissionsvorgabe, welche \"4 Arbeitspl\u00e4tze mit voller Funktionalit\u00e4t des GIS-Tools\" verlangt, ist interpretationsbed\u00fcrftig. Sie kann nach Treu und Glauben nur so verstanden werden, dass jedenfalls die wichtigsten Funktionen an allen vier Stationen gleichzeitig zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcssen. Die wichtige Auskunft an die Mitbeteiligte, dass die Vorgabe erf\u00fcllt sei, wenn \"jeweils 1-2 VBZ-GIS-User gleichzeitig arbeiten k\u00f6nnen\", muss die Vergabebeh\u00f6rde gleichzeitig auch allen anderen Anbietenden mitteilen, ansonsten der Grundsatz der Gleichbehandlung der Anbietenden verletzt ist. Die beiden Offerten sind aufgrund des von der Vergabebeh\u00f6rde zu vertretenen Missverst\u00e4ndnisses in Bezug auf die \"volle Funktionalit\u00e4t\" nicht vergleichbar. Der Beschwerdef\u00fchrerin ist Gelegenheit zu geben, ihre Offerte auf die gleiche Grundlage wie diejenige der Mitbeteiligten zu stellen (E. 6). Weitere Anweisungen und Hinweise f\u00fcr den Umfang der neuerlichen Beurteilung des Vergabeentscheids (E. 7-10). Teilweise Gutheissung (E. 11)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:38:11", "Checksum": "5ca2dc6fd5d7ab45b645828cdbc43707"}