{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.03.2007", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00114_14-03-2007.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206690&W10_KEY=4467133&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "74768ff64d09759b5c748f96dfd1e8b2"}, "Num": [" VB.2006.00114"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07..2.14.0  VB.2006.00114"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07..2.14.0  VB.2006.00114"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07..2.14.0  VB.2006.00114"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bewilligung f\u00fcr Mobilfunk-Antennenanlage: Legitimation; Strahlenimmissionen, insbesondere aufgrund von Reflexionen, und L\u00e4rmimmissionen; Qualit\u00e4tssicherungssystem und Kontrolle der variablen Parameter. Eine auf dem Dach durch Reflexionen verursachte \u00dcberschreitung der Immissionsgrenzwerte k\u00f6nnte durch zus\u00e4tzliche Abschrankungen, die das Betreten gef\u00e4hrdeter Bereiche verhindern, behoben werden. Eine Aufhebung der Baubewilligung oder einer Verminderung der Sendeleistung h\u00e4tte dies nicht zur Folge, weshalb die Beschwerdef\u00fchrenden zur entsprechenden R\u00fcge mangels Rechtsschutzinteresse nicht legitimiert sind (E. 4). Die NISV-Grenzwerte sind nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung verfassungs- und gesetzeskonform (E. 5). Die L\u00fcftungsger\u00e4usche der technischen Anlagen sind in der Regel gering und werden auf dem Nachbargrundst\u00fcck kaum h\u00f6rbar sein. Eine allenfalls unzul\u00e4ssige L\u00e4rmbelastung k\u00f6nnte mit geringf\u00fcgigen Massnahmen beseitigt werden und w\u00fcrde nicht zur Aufhebung der Baubewilligung f\u00fchren, weshalb die Beschwerdef\u00fchrenden wiederum zur entsprechenden R\u00fcge nicht legitimiert sind (E. 7). Ein Qualit\u00e4tssicherungssystem gem\u00e4ss Rundschreiben des BAFU vom 16. Januar 2006 wird nach der Rechtsprechung als geeignetes Mittel zur Kontrolle der variablen Parameter einer Mobilfunkanlage anerkannt. Die private Beschwerdegegnerin hat ein solches aufgebaut und dieses zertifizieren lassen. Damit sind die Voraussetzungen gem\u00e4ss Rundschreiben des BAFU erf\u00fcllt (E. 8). Aufwendungen der fr\u00fcheren Rekursverfahren konnten bei der vorinstanzlichen Kosten- und Entsch\u00e4digungsregelung nicht ber\u00fccksichtigt werden. Eine Spruchgeb\u00fchr von Fr. 6'000.- erscheint zwar hoch, liegt jedoch unter Ber\u00fccksichtigung des Aufwandes sowie der Tatsache, dass der Entscheid zwei Rekursverfahren betraf, von denen eines zahlreiche Beteiligte aufwies, noch innerhalb des der Vorinstanz zustehenden Ermessens (E. 9). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:26:54", "Checksum": "ad19b4ea439805397062d079fb2e8d90"}