{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-07-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00148_2006-07-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206005&W10_KEY=13823288&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "816e39f79a13a38fecf68fb0a22e7661"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2006.00148"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.07.2006  VB.2006.00148"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.07.2006  VB.2006.00148"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.07.2006  VB.2006.00148"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Einordnung eines Mehrfamilienhauses in Kernzone. Kostenauflage an kommunale Baubeh\u00f6rde als Mitbeteiligte am Beschwerdeverfahren. Der kommunalen Beh\u00f6rde steht zwar bei der Anwendung der kommunalen BZO ein weiter Beurteilungsspielraum zu; vorliegend ist die Auslegung der kommunalen Kernzonenvorschriften durch die Baubeh\u00f6rde indes nicht mehr vertretbar. Zwar ist die Verwendung neuzeitlicher Bauformen (Geb\u00e4ude mit grossfl\u00e4chiger Glasfassade) in einer Kernzone nicht ausgeschlossen; die Kernzonenvorschriften m\u00fcssen jedoch entsprechend ausgestaltet sein und die Neubaute muss sich an die das Ortsbild pr\u00e4gende, bestehende r\u00e4umliche und bauliche Struktur anpassen. Beide Anforderungen sind hier nicht erf\u00fcllt (E. 3.2). Dass Bauvorhaben verst\u00f6sst gegen zahlreiche weitere kommunale Kernzonenvorschriften (E. 3.3). Die nach \u00a7 238 Abs. 2 PBG in einer Kernzone erforderliche gute Gestaltung verlangt einen positiven Beitrag zur Erg\u00e4nzung der vorhandenen baulichen Strukturen. Diesen Beitrag leistet das Bauvorhaben nicht (E. 3.4). In Weiterentwicklung der Praxis zur Kostenauflage an die Baubeh\u00f6rde bei der Nachbarbeschwerde rechtfertigt sich eine solche im Falle des Unterliegens der (privaten) Beschwerdef\u00fchrerin auch, wenn die Baubeh\u00f6rde als Mitbeteiligte am Beschwerdeverfahren die Position der Beschwerdef\u00fchrerin einnimmt und entsprechende Antr\u00e4ge stellt (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:59:48", "Checksum": "c868a53392974d76812b7281e39aa194"}