{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-08-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00213_2006-08-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206166&W10_KEY=13823288&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9767047cc26c5195c36373babf67e323"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2006.00213"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.08.2006  VB.2006.00213"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.08.2006  VB.2006.00213"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.08.2006  VB.2006.00213"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "UVP-Pflicht | Durchf\u00fchrung einer j\u00e4hrlich wiederkehrenden Open-Air-Kinoveranstaltung (\"Kino am Pool\") in der Sport- und Freizeitanlage Erlenpark. Keine UVP-Pflicht. Beim Kinobetrieb handelt es sich nicht um eine Neuanlage, sondern um eine neue Nutzungsart der bestehenden Anlage Erlenpark (E. 5.1.2). Die Umst\u00e4nde, dass der Kinobetrieb ohne weiteres dem Zweck der regionalen Sport- und Freizeitanlage Erlenpark entspricht, die f\u00fcr das Kinoprojekt erforderlichen baulichen Massnahmen geringf\u00fcgig sind und die Veranstaltung zeitlich beschr\u00e4nkt ist, sprechen gegen die Annahme einer wesentlichen \u00c4nderung der Anlage Erlenpark im Sinn von Art. 2 Abs. 1 lit. a UVPV. Der weitere Umstand, dass durch den Kinobetrieb tempor\u00e4r gr\u00f6ssere Fahrzeugstr\u00f6me anfallen, ist eine Folge der bestimmungsgem\u00e4ssen Nutzung der Anlage und erscheint mangels Bestimmtheit nicht als taugliches Kriterium f\u00fcr die Verpflichtung zu einer UVP. Aufgrund der geringen Intensit\u00e4t der Nutzung des Erlenparks durch die Kinoveranstaltungen ist somit nicht davon auszugehen, dass die (dem Erlenpark zuzurechnenden) Umweltbelastungen eine ins Gewicht fallende Ver\u00e4nderung erfahren (E. 5.1.3). Unter den vorliegenden Umst\u00e4nden ist auch nicht davon auszugehen, dass sich der Erlenpark und der GC/Campus bzw. deren Parkierungsanlagen im Zusammenhang mit den Kinoveranstaltungen derart erg\u00e4nzen, dass sie als betriebliche Einheit und somit als ein UVP-pflichtige Gesamtanlage zu betrachten w\u00e4ren (E. 5.1.4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:37:43", "Checksum": "e9851ed23e85717921576f10df57e3f2"}