{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-11-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00214_2006-11-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206261&W10_KEY=13823288&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b41eb536d0c5d343d18a0257385be748"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2006.00214"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.11.2006  VB.2006.00214"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.11.2006  VB.2006.00214"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.11.2006  VB.2006.00214"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Planerarbeiten f\u00fcr bauliche Erneuerung eines Spitals. Verfahrensgrunds\u00e4tze, Mitwirkungspflichten sowie Begr\u00fcndungs- bzw. Substanziierungspflicht. Keine Parteientsch\u00e4digung f\u00fcr Mitbeteiligte f\u00fcr Rechtsschriften nach Vertragsabschluss. Im kantonalen submissionsrechtlichen Beschwerdeverfahren gelten grunds\u00e4tzlich die Untersuchungsmaxime und der Grundsatz der Rechtsanwendung von Amts wegen. Diese werden relativiert durch die Mitwirkungspflichten der Parteien sowie durch eine die Parteien treffende Begr\u00fcndungs- bzw. Substanziierungspflicht. Es ist nicht Sache des Gerichts, ohne konkrete Einw\u00e4nde die Angebotsbewertungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Beschwerdef\u00fchrer muss im Einzelnen dartun, in welchen Punkten der angefochtene Entscheid rechtsverletzend sein soll. Blosse Unangemessenheit kann nicht geltend gemacht werden (E. 4). Nachdem die Vergabebeh\u00f6rde die Zuschlagskriterien in gesetzes- und praxiskonformer Weise bekannt gegeben hat, besteht kein Grund, der Beschwerdef\u00fchrerin das Nachreichen \"geeigneter Referenzobjekte\" zuzugestehen. Das gilt auch f\u00fcr das Kriterium \"Kompetenz Schl\u00fcsselpersonen\" (E. 5.2 und 6.2). Das Kriterium \"Erfahrung-Referenz Firma\" ist vorliegend ein wichtiges und sachdienliches Beurteilungskriterium und wurde ebenso wie die Kriterien \"Kompetenz Schl\u00fcsselpersonen\" und \"Honorarangebot\" sachgerecht und korrekt bewertet (E. 5.3 ff.). Der Mitbeteiligten steht keine Parteientsch\u00e4digung zu, nachdem der Vertrag mit ihr bereits abgeschlossen wurde. Von diesem Zeitpunkt an war sie mangels Rechtsschutzinteresse nicht mehr Verfahrensbeteiligte und hatte somit keinen Anlass mehr, eine Duplik einzureichen (E. 9). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:38:29", "Checksum": "87013e643b7a4dfb7f860fe67b00448c"}