{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-08-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00343_2007-08-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206951&W10_KEY=13823284&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "035fa93b3ef40672ab35cdcf041fe67a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2006.00343"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.08.2007  VB.2006.00343"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.08.2007  VB.2006.00343"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.08.2007  VB.2006.00343"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Berechnung der aktuellen Leistungen und Forderung nach Nachzahlung von angeblichen Unterdeckungen aus fr\u00fcheren Jahren Ein zweiter Schriftenwechsel ist nicht erforderlich (E. 1.2). Rechtsgrundlagen zur Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 3) Bestimmung des Streitgegenstands und des genauen Streitwerts (E. 4.1). Die Vorinstanz hat \u00fcbersehen, dass die Berechnung der aktuellen Leistungen mitangefochten war. Die Sache ist in diesem Punkt an die Vorinstanz zur materiellen Beurteilung zur\u00fcckzuweisen (E. 4.2). Chronologische Darstellung der sozialhilferechtlichen Situation seit dem Jahr 2000 (E. 5.1). Die F\u00fcrsorgebeh\u00f6rde hat sich in den vergangenen Jahren l\u00fcckenlos mit der finanziellen Lage befasst, und die entsprechenden Leistungsbeschl\u00fcsse sind rechtskr\u00e4ftig (E. 5.2). Die Akten waren vollst\u00e4ndig; ein nur interner Revisionsbericht ist f\u00fcr die konkrete Bedarfsermittlung nicht von Bedeutung (E. 5.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin hatte ausserdem weitere Leistungen ohne f\u00f6rmliche Beschl\u00fcsse erhalten, welche den Betrag der Nachforderung \u00fcbersteigen. Die Gemeinde hat zudem angesichts der festgestellten Missst\u00e4nde in der Amtsf\u00fchrung des Sozialamts auf eine R\u00fcckforderung verzichtet. Dem Ansinnen der Beschwerdef\u00fchrerin wurde im Ergebnis vollumf\u00e4nglich Rechnung getragen. Die Vorinstanz hat den Rekurs in diesem Punkt zu Recht abgewiesen (E. 5.4-5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde (E. 6.1). Die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und der unentgeltlichen Rechtsverbeist\u00e4ndung sind erf\u00fcllt (E. 6.2)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:42:16", "Checksum": "ac36d87d45fb5a1d1efe376dde9dc7e0"}