{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-11-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00378_2006-11-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206312&W10_KEY=13823287&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6056f7ad21d77430d44a9f9c4d2ea5b2"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2006.00378"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.11.2006  VB.2006.00378"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.11.2006  VB.2006.00378"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.11.2006  VB.2006.00378"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Um- und Ausbau eines unter Schutz stehenden Wohnhauses. Umstritten sind die Bewilligung der Dachlukarne sowie die Versetzung des Kamins. Unzul\u00e4ssige Eingriffe in das gesch\u00fctzte Dach? Bei der Bestimmung des Umfangs der Schutzverf\u00fcgung ist nicht nur isoliert auf deren Wortlaut abzustellen. Es sind auch die Schutzverf\u00fcgungen der Nachbarh\u00e4user sowie der Planungsgang und die bauliche Entwicklung zu ber\u00fccksichtigen. Im Hinblick auf die bereits 1987, vor der Unterschutzstellung, erstellte Giebellukarne auf der \u00f6stlichen Dachh\u00e4lfte ist die Bewilligung zur Wiederherstellung der Geb\u00e4udesymmetrie zu Recht erteilt worden (E. 2.2.1). Eine gute Einordnung im Sinn von \u00a7 238 Abs. 2 PBG kann der Lukarne ohne weiteres zuerkannt werden (E. 2.2.2). Die mit dem Einbau einer neuen Erdgasheizung in Zusammenhang stehende Verschiebung des Kamins zur Einhaltung der gest\u00fctzt auf Art. 36 Abs. 3 lit. c LRV erlassenen Empfehlungen \u00fcber die Mindesth\u00f6he von Kaminen hat die Baubeh\u00f6rde nach Abw\u00e4gung zwischen umweltrechtlichen und denkmalpflegerischen Anliegen ebenfalls zu Recht als vertretbare L\u00f6sung bezeichnet (E. 3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:58:47", "Checksum": "9a9bd23eb183a7cf586bad65d8cafb31"}