{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.12.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00403_07-12-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206327&W10_KEY=4467134&nTrefferzeile=44&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cffc9a29bd9ec2229eaaa694d8ac21c4"}, "Num": [" VB.2006.00403"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.07.1  VB.2006.00403"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.07.1  VB.2006.00403"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.07.1  VB.2006.00403"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Ausnahmebewilligung f\u00fcr Dorfladen (mit Imbissecke), die mit Auflagen betreffend die Zufahrt zum Laden erteilt wurde. Die Beschwerdef\u00fchrenden beklagen eine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs, da die einschneidenden Auflagen ohne vorherige Anh\u00f6rung verf\u00fcgt worden seien. Im Baubewilligungsverfahren wird jedoch der Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r weitgehend dadurch gewahrt, dass sich der Baugesuchsteller im Rahmen seiner Baueingabe auf diejenigen Umst\u00e4nde berufen kann, die nach seiner Auffassung zur unbelasteten Baubewilligung f\u00fchren m\u00fcssen. Die Beschwerdef\u00fchrenden haben dazu in ihrem Baugesuch nichts vorgebracht, obwohl sie aufgrund der Lage ihres Grundst\u00fcckes in der Landwirtschaftszone und an der Staatsstrasse mit Auflagen rechnen mussten (E. 4.1). Es bestehen zwar gewisse Zweifel daran, ob die angefochtene Verf\u00fcgung der Beschwerdegegnerin den aus dem rechtlichen Geh\u00f6r fliessenden Anforderungen gen\u00fcgten, indes wurde ein allf\u00e4lliger Mangel sp\u00e4testens im Rekursverfahren geheilt (E. 4.2). Da in verkehrsm\u00e4ssiger Hinsicht in erheblicher Weise von den bisherigen Verh\u00e4ltnissen abgewichen wird (\u00a7 233 Abs. 2 PBG), kann die Beh\u00f6rde verlangen, dass Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit getroffen werden (E. 5.1). Die angefochtenen Auflagen erweisen sich insgesamt als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5.2). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:26:35", "Checksum": "a6479cb1495a81c4dbb60291073b6e83"}