{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-06-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00448_2007-06-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206817&W10_KEY=13823286&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "353a82d753d8b4b7b8a263d7d64b54a9"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2006.00448"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.06.2007  VB.2006.00448"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.06.2007  VB.2006.00448"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.06.2007  VB.2006.00448"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr eine Mobilfunk-Basisstation: Anforderungen an Ausgestaltung und Kontrolle des Qualit\u00e4tssicherungssystems (QS-System) gem\u00e4ss Rundschreiben des BAFU Die Anforderungen an Ausgestaltung und Kontrolle des QS-Systems gem\u00e4ss Rundschreiben des BAFU sind so festzulegen, dass sie eine zuverl\u00e4ssige Gew\u00e4hr f\u00fcr die Einhaltung der bewilligten Sendeleistungen und -richtungen bieten. Das QS-System muss nach transparenten und \u00fcberpr\u00fcfbaren Regeln funktionieren (E. 6.2). Mobilfunkbetreiber, welche ihres QS-System nach ISO-Normen aufgebaut haben und (von akkreditierten Organisationen) auditieren lassen, leisten die verlangte Gew\u00e4hr (E. 6.3). Das QS-System der Bg ist nicht nach ISO-Normen aufgebaut. Aus den von ihr eingereichten Unterlagen ist weder ersichtlich, nach welchen Grunds\u00e4tzen das QS-System funktioniert, noch welcher Stellenwert der Auditierung beigemessen werden kann. Es erscheint hinsichtlich der erw\u00fcnschten Transparenz der Prozesse sowie hinsichtlich der fachlichen Kapazit\u00e4t und Unabh\u00e4ngigkeit der (nicht akkreditierten) Auditierungsorganisation als unzureichend (E. 6.4 f.). Hat ein Mobilfunkbetreiber nicht nachgewiesen, dass sein QS-System die erforderliche Kontrollfunktion erf\u00fcllt, m\u00fcssten die Immissionsberechnungen aufgrund der maximal m\u00f6glichen Sendeleistungen und -winkel gem\u00e4sse Hardwarkonfiguration der projektierten Antennen erfolgen. Dies ist laut dem mit dem Baugesuch eingereichten Standortdatenblatt (regelm\u00e4ssig) nicht der Fall (E. 6.6). Gutheissung, aber keine R\u00fcckweisung, da nicht anzunehmen ist, dass die Bg an der notwendigen und mit grossen Schwierigkeiten verbundenen Anpassung des Baugesuchs insteressiert ist (E. 7)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:41:35", "Checksum": "0ed24d1b00014f2db95025b24ab9e124"}